Inhaltsverzeichnis
- Informationen zur DSGVO
- Hinweise und Richtlinien zum Schutz von Daten
- Einleitung
- Allgemeine und relevante Aspekte
- Schauen wir uns kurz den sachlichen Anwendungsbereich an.
- Springen wir direkt in Kapitel 2 Artikel 5 – die Grundsätze der Datenverarbeitung
- Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Nachtrag (Daten Erhebung)
- Transparenz im Internet
Informationen zur DSGVO
Hinweise und Richtlinien zum Schutz von Daten
Einleitung
Daten stellen im digitalen Zeitalter bereits eine eigene Währung dar. Der Datenschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle. Vor ab. Ich bin kein Anwalt und kann keinerlei rechtliche Auskünfte erteilen.
Für deine konkrete Umsetzung auf deiner eigenen Website oder deinem Webshop ist es stets ratsam einen versierten Anwalt zu befragen.
Allgemeine und relevante Aspekte
Fangen wir also klein an. Was regelt die DSGVO? Schauen wir hierzu in Art. 1 DSGVO.
Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
So weit, so gut. Was fällt also unter die personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen.
Folgende Daten zählen hierzu u.a.:
- deine Telefonnummer
- deine Kontodaten
- dein Kfz-Kennzeichen
- deine Anschrift
- deine E-MaiI-Adresse
- deine IP-Adresse
Und noch weitere. Hierzu solltest du dich im Internet genauer kundig machen.
Genaugenommen geht es um das Erheben, Speichern, Abfragen, Verwenden und Offenlegen eben jener bis zum Löschen dieser. Diese Vorgangsreihe umfasst die gesamte Verarbeitungstätigkeit im Rahmen des Data Lifecycle zu dt. Lebenszyklus der personenbezogenen Daten.
Schauen wir uns kurz den sachlichen Anwendungsbereich an.
Sie gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten. Ebenso für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Der zweite Teil der Ausführung bezieht sich z.B. auf eine E-Mail, welche Ihr mir sendet.
Der räumliche Anwendungsbereich der EU-Datenschutzverordnung sollte jedem klar sein. Auf nationaler Ebene, innerhalb Deutschlands muss sich der Leser jedoch auch mit dem BDSG auseinandersetzen.
Springen wir direkt in Kapitel 2 Artikel 5 – die Grundsätze der Datenverarbeitung
Diese besagen u.a.
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Treu und Glauben.
- Transparenz.
- Zweckbindung.
- Datenminimierung.
- Rechtmäßigkeit.
Und noch viele weitere. Der letzte o.g. Punkt bildet direkt den Start für Artikel 6.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Buchstabe | Art der Erlaubnis | Beispiel |
a | Einwilligung | Nicht erforderliche Cookies, Newsletter, Analysetools |
b | Vertragserfüllung | Adresse für Bestellungen in Onlineshops |
c | Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung | Geschäftsbücher und Aufbewahrung |
d | Lebenswichtige Interessen | Gesundheitsdaten |
e | Öffentliche Aufgabenwahrnehmung | Steuerbehörden |
f | Abwägung von Interessen | Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen |
Ich hoffe, diese Tabelle ist für euch übersichtlich gestaltet. Und jetzt wird es spannend. Auch für diese Website hier. In Anbetracht der Anwendung von Cookies auf einer Website.
Da ich diesen Cookie-Banner verabscheue, musste ich diesen aber besser verstehen. Ich musste somit selbst zum Cookie werden. Also habe ich im Internet gesucht und bin auf folgende Seite gestoßen.
Der Seitenbetreiber fasst es kurz und knapp zusammen. Insofern kein Webshop betrieben wird, hat lediglich Buchstabe a und f Relevanz. Daher habe ich einleitend den Hinweis gegeben, dass es individuell ist, was ich schreibe und keine Rechtsberatung. Doch ich musste der Sache noch weiter auf den Grund gehen. Grundlos mache ich ja nichts. Wenn dann unbegründet!
Ich musste nun noch lediglich Art. 6 Abs. 1 lit. a loswerden. Gelesen, gesagt und getan. Es musste also das Kontaktformular weg, ein Newsletter war von mir ohnehin nicht geplant.
Ich verwende keinerlei analytische Tools, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Alle Plugins wurden nochmals geprüft und im Falle eines Datenaustausch mit anderen Servern deinstalliert.
Was am Ende übrig war ist meine Website mit dem berechtigten Interesse als Rechtsgrundlage. Damit war es aber nicht getan. Informationspflichten müssen selbstverständlich im Rahmen des Digitale Dienste Gesetz (DDG) eingehalten werden.
Nachtrag (Daten Erhebung)
Um euch die Möglichkeit zu bieten, diese wichtigen Informationen auch in sozialen Medien zu teilen, musste ich Art. 6 Abs. 1 lit. a und c in die Datenschutzerklärung aufnehmen.
Abweichend von der erweiterten Datenschutzerklärung für Social Media befindet sich nun ein Passus zum WordPress Plugin Shariff Wrapper in dieser. Dies ist erforderlich, um auch mich rechtlich abzusichern. Es dient eurer Information, dass ihr bei Verwendung eine Einwilligung abgebt und der entsprechend aufgeführten Rechtsgrundlage.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Transparenz im Internet
Im Rahmen der DSGVO ist es erforderlich über folgende Dinge zu informieren:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Zwecke der Verarbeitung der Daten
- Rechtsgrundlage
- Betroffene Nutzer und deren Rechte (Kapitel 3)
- Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
- Dauer der Datenspeicherung
Ich bin der Meinung, an dieser Stelle in diesem Blog-Eintrag die wesentlichen Aspekte für euch aufgeführt zu haben. In meiner Datenschutzerklärung findet Ihr zudem weitere Informationen, an welcher Stelle in eurem Browser ihr eure Cookies verwalten könnt.
Das ist wichtig zu wissen.
Schaut euch auch gern die Sicherheitsmaßnahmen an, welche ich für mich und euch weiterhin noch getroffen habe. Die Datenschutzrichtlinien für soziale Präsenzen würde hier gar nicht mehr reinpassen.
Nur so viel: Gebt im Internet immer auf eure Daten acht.
Und fast vergessen. Hört euch ruhig meinen Podcast an. Hier ist sehr viel Satire drin. Wer aber zwischen den Zeilen lesen kann, wird hier und da auch noch neue Sicherheitsmaßnahmen im Internet finden.
Wichtig ist für Kaufleute im E-Commerce zu Wissen, das Datenschutz Bestandteil der AP1 und AP2 sein kann.
Foto(oben): Pixabay / Pixabay Lizenz (Frei)
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