AP2 Kaufmann/-frau im E-Commerce IHK

Die AP2 – zweite Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce (IHK).

Wichtige Informationen hierzu finden sich erneut in der Verordnung über die Berufsausbildung Kaufmann/-frau im E-Commerce vom 13 Dezember 2017.

Weiterhin in dem Lehrbuch von Westermann 1. Ausbildungsjahr unter dem Punkt 1.10 die duale Berufsausbildung.

Wie lange dauert diese, Wann findet diese statt und in welcher Form?

Teil 2 der Abschlussprüfung wird gegen Ende der Ausbildung respektive Umschulung durchgeführt.
Es handelt sich zum einen Teil um eine schriftliche Prüfung und ein Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce (separater Blogbeitrag).

Bei dem schriftlichen Teil handelt sich wieder um ein Mischverfahren bestehend aus gebundenen und ungebundenen Fragen.
Den Unterschied könnt Ihr hier bei der IHK nachlesen oder in meinen Beitrag zu AP1.


AP2 Prüfungsbereiche

An dieser Stelle die Information, was alle von euch bestimmt am meisten Interessiert. Welche Themengebiete werden in der AP2 von der IHK geprüft?

Schauen wir an dieser Stelle wieder in die Ausbildungsverordnung des Berufsbildes Kaufmann/-frau im E-Commerce (IHK):

  • Geschäftsprozesse im E-Commerce
  • Kundenkommunikation im Onlinehandel (E-Commerce)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Jetzt werden einige denken. „Okay nur ein Punkt mehr als in AP1.“

Lasst euch an dieser Stelle nicht Täuschen. Der AkA Prüfungskatalog schreibt das in Teil 2 der Abschlussprüfung folgende Inhalte (integrativ) gemäß Ausbildungsrahmenplan
als übergeordnet vorangestellt werden und in allen o.g. Prüfungsbereichen geprüft werden…


Surprise, Surprise!

Wie sind schon wieder bei der H4 Überschrift… Ja die Struktur einer Website. Die On-Page-Optimierung. Keine Sorge.
Bis dato habe ich noch keine einzige Frage zu dieser Thematik ausmachen können. Mitunter verstehe ich auch nicht, welche Themen abgefragt werden.
Vergesst aber nicht, das ich das weder festlege noch prüfe!

Überraschung… Ja. Das beste zum Schluss, wie man so schön sagt. Und da wurden aus drei Punkten auf einmal sechs.
Ich zitiere an dieser Stelle wieder die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce:

  • Der Umweltschutz
  • Die Bedeutung und Struktur des E-Commerce
  • Die Kommunikation und Kooperation

„Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff,
soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.“

Das heißt dann alles um genau zu sein. Ich habe mir duzende Fragen AP1 und AP2 angesehen und den Passus:

„In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren,
nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

empfinde ich als irrelevant. Ich wollte schreiben irreführende Werbung…

Einfach als unangemessen in Anbetracht der Tatsache, welche Fragen zum Thema Sortimentsbewirtschaftung, Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung auftauchen.

Ich möchte hier niemand damit Angst machen! Keinesfalls! Dieser Beitrag dient lediglich der sachlichen Information.
Jede und Jeder und Ihr alle könnt diese Ausbildung / Umschulung gut oder sehr gut absolvieren, wenn Ihr euch entsprechend vorbereitet.

Und so, wie ich es empfinde auch alle relevanten Informationen besitzt, was euch erwartet und wie Ihr euch darauf vorbereiten könnt.

Schüler sitzt vor seinen Büchern AP2 Kaufmann-frau im E-Commerce IHK
KI generiertes Bild: Schüler sitzt vor seinen Büchern AP2 Kaufmann-frau im E-Commerce IHK


Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Abschlussprüfung 2 (AP2)

Und jetzt wird es noch spannender. Ja ich schaffe es immer wieder den Spannungsbogen aufzubauen. Zu halten und dann… wieder zum Thema zurück zu finden.

Aber im Ernst? Habt Ihr da jetzt wirklich noch Lust darauf nachdem ich euch so demotiviert habe? Okay ich verstehe und versichere euch allen:


Tsjakkaa! Ihr schafft das! – Onlinevertriebskanal auswählen und einsetzen

  • Ihr kennt nun Online-Vertriebskanäle und könnt diese nach Wirtschaftlichkeit unterscheiden und Auswählen.
  • Das Nutzerverhalten auszuwerten und Verbesserungsvorschläge für den Onlinevertrieb daraus abzuleiten stellt für euch kein Problem dar.
  • Ihr könnt bereits die Abläufe der Prozesse im E-Commerce analysieren und auch Konzepte für anwenderfreundliche Benutzeroberflächen weiterentwickeln.
  • Die rechtlichen Regelungen im Onlinehandel, insbesondere die Informationspflichten, das UWG und die DSGVO (Daten sicher verwalten) kennt Ihr ohnehin aus dem aus dem Effeff.
  • Ihr kennt die Geschäftsmodelle B2B und B2C und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle.
  • Die Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme für den Online-Vertrieb stellen für euch kein Problem dar und Projektmanagement ist eure Leidenschaft (Anpassung und Implementierung).

Dann habt Ihr einen großen Brocken schon hinter euch. Aber Ihr seid noch unterfordert? Ihr möchtet noch mehr Wissen preisgeben! Na dann. Nur zu!


Ihr habt alle noch viel mehr drauf! – Waren- oder Dienstleistungssortiment online bewirtschaften

  • Ihr erkennt die verschiedenen potentiale der Vertriebskanäle im Onlinehandel und könnt diese nach Möglichkeit der Nutzung prüfen.
  • Die Testmethoden zur laufenden Optimierung des Webshops sind euch nicht nur geläufig. Ihr lauft voraus.
  • Qualität ist euch nicht nur wichtig! Ihr zeigt eure Qualitäten im Webshop.
  • Preise sind genau euer Ding. Ihr kalkuliert die Preise und das richtig.
  • Das Sortiment gestaltet Ihr aus Leidenschaft (Sortimentspolitik) und die AP1 war KEINE Herausforderung für euch.


Onlinemarketing ist eure Passion und ihr spart für die Rente!

  • Ihr kennt eure Zielgruppen (Zielgruppenanalyse), gewinnt neue Kunden hinzu und versteht euch auch in Kundenbindung.
  • Die Nutzungs- und Kundendaten könnt Ihr erheben und daraus Erkenntnisse ziehen.
  • Der Marketing-Mix und die Auswertung der Onlinewerbung sind euer täglich Brot.
  • Ihr gestaltet alle Wege, welche die Besucher nehmen um dann zu eurem Kunden zu werden (AIDA-Formel und Touchpoints).
  • Den Erfolg der Werbemaßnahmen könnt Ihr kontrollieren und Entscheidungen treffen (Performance Marketing).
  • Auch die rechtlichen Reglungen im Rahmen des Marketing sind euch alle samt bekannt.
  • Den Wettbewerb beobachtet Ihr ständig und zieht daraus Schlussfolgerungen für euren Shop.

Wie gesagt. Onlinemarketing sichert eventuell eure Pension. Wenn Ihr immer dabei bleibt.


Als Kaufmann/-frau im E-Commerce steuern und kontrollieren

  • Das Rechnungswesen kennt Ihr gut und Kosten- und Leistungsrechnung ist für euch das kleine Einmaleins.
  • Nutzungs- und Sortimentsbezogene Kennzahlen sind für euch der Schlüssel zur Performance von Webshops und keine Indikatoren.
  • Ihr schaut in Statistiken, erstellt diese und könnt diese ohne Umstände auswerten.
  • Jeder Kunde ist euch Wertvoll und dennoch könnt Ihr einordnen welche euer Unternehmen langfristig unterstützen.
  • Wenn man euch um drei Uhr Nachts weckt dann erklärt Ihr jedem die betrieblichen Prozesse im Onlinehandel.


Ihr alle seid bereits schon jetzt Powerseller – Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln

  • Ihr könnt Probleme im Kaufvertrag lösen.
  • Wenn es doch zu einer Rücknahme (Retourenmanagement) kommt könnt Ihr diese Kundenorientiert abwickeln.


Kommunikation das ist genau euer Ding – Kundenkommunikation gestalten

  • Kommunikationskanäle nutzt Ihr alle ständig und könnt diese auch im Onlineshop einsetzen.
  • Wenn es Probleme gibt wisst Ihr alle genau, wie Ihr die Anliegen der Kunden behandelt.
  • Auch im Kontakt mit Kunden könnt Ihr die rechtlichen Aspekte (Sicher im Internet) einschätzen und versteht um die personenbezogenen Daten.
  • Ihr wisst wer eure Zielgruppen sind könnt diese segmentieren und im Rahmen betrieblicher Vorgaben auswerten.


Wirtschafts- und Sozialkunde

Hier führe ich nur die Oberpunkte auf. Die Liste wird sonst zu lang und schreckt euch vielleicht ab.

  • Stellung, Rechtsform und Organisationsstruktur
  • Produkt- und Dienstleistungsangebot
  • Berufsbildung
  • Arbeitsrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Ende. Das reicht doch auch vollkommen aus!


Aufgabenanteil und Gewichtung der Abschlussprüfung 2 (AP2)

Als letzten Abschnitt in diesem Blogbeitrag möchte ich euch noch über Informationen über die Verteilung der Aufgaben und die dazugehörige Gewichtung geben. (Kauffrau E-Commerce Prüfung Gewichtung)

PrüfbereichGewichtung
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung (AP1)25%
Geschäftsprozesse im E-Commerce30%
Kundenkommunikation im E-Commerce15%
Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce20%
Wirtschafts- und Sozialkunde10%
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce vom 13. Dezember 2017


Ein Prüfungsbereich nicht bestanden – Ergänzungsprüfung erforderlich?

Du hast in einem Prüfungsbereich leider nicht bestanden und fragst dich:


Wie geht es jetzt weiter?

An dieser Stelle hilft als erstes wieder ein Blick in die Ausbildungsordnung.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Nehmen wir also an, Du hast in Geschäftsprozessen ein „mangelhaft“. Dann steht immer noch die mündliche Prüfung an. Hier hast Du aber ein sehr gut, gut, befriedigend oder ausreichend. So hast Du in Summe immer noch mindestens drei Prüfungsbereiche mit ausreichend. Wir gehen gedanklich davon aus, dass die AP1 zumindest befriedigend war.


Wie kann ich eine Ergänzungsprüfung machen und wann ist diese erforderlich?

Erneut der Blick in die Verordnung. Immerhin leben wir hier in Deutschland. Da wird alles reguliert.

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn

  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Das heißt also, wenn z.B. zwei Prüfungsbereiche mit einem mangelhaft bewertet wurden (Note 5), so ist es an dir bei der IHK, einen Antrag auf eine Nachprüfung zu stellen. Hin und wieder werde ich auch gefragt ob dann eine Wahl besteht…


Kann ich das Themengebiet der Ergänzungsprüfung frei wählen?

Wenn ich es oben richtig lese, dann steht dort nichts von einer Wahl zwischen den Gebieten. Ich habe mal den ChatBot gefragt, was dieser so meint:

„Bei der IHK ist es in der Regel so, dass die mündliche Ergänzungsprüfung sich auf das Themengebiet bezieht, in dem die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde. Das bedeutet, dass man das Themenfeld nicht frei wählen kann. Die Ergänzungsprüfung dient dazu, die Defizite in diesem spezifischen Bereich auszugleichen. Es ist daher wichtig, sich auf das entsprechende Themenfeld vorzubereiten.“

Das klingt auch ziemlich plausibel. Obgleich ich bereits einen Schüler hatte, welchem die IHK die Wahl gelassen hat. Das liegt dann aber immer an der jeweiligen IHK und sollte nicht die Regel sein. Prinzipiell ist es ja weniger sinnig, dann das bestandene Themenfeld zu wählen. Aber sicherlich muss es eine Wahl zwischen jenen beiden geben, insofern in zwei Feldern ein Mangelhaft vorliegt.

Gehen wir also davon aus in KK und GP wurde jeweils ein mangelhaft erzielt. AP1 war befriedigend oder gar gut. Dann ist ein Antrag auf eine Nachprüfung denkbar und die Wahl zwischen KK und GP besteht. Weiterhin gilt:

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Das wiederum bedeutet, die ursprüngliche Prüfung hat eine höhere Gewichtung als die mündliche Ergänzungsprüfung.

Den gesamten Überblick über die Umschulung bzw. Ausbildung Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce findet Ihr unter diesem Link.

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

18 Kommentare zu „AP2 Kaufmann/-frau im E-Commerce IHK“

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