Cannabis-Legalisierung

Cannabis-Legalisierung in Deutschland zum 01.04.2024. Nun, endlich ist es durch den Bundestag verabschiedet worden. Ein Gesetz, welches sich sehr viele Menschen ersehnt haben. Aus diesem Anlass habe ich mich sehr kurzfristig entschieden, einen Beitrag zu verfassen und diesen unter zwei Kategorien einzusortieren. Onlinevertrieb und Ethik.

Der Grund hierfür ist recht schlicht. Bei Cannabis geht es immer auch um das Geld. Daher Onlinevertrieb. Es geht nicht darum, 2 Gramm Marokkaner zu bestellen – auch Leuchtmittel, Gewächshäuser und viele weitere Artikel werden nun einen Run erleben, wie Ventilatoren im Sommer. Und diese sicherlich auch, wegen der Umluft bei der Indoor-Zucht. Selbst die großen Stromanbieter werden davon profitieren.

Auf der anderen Seite stellen sich im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung zu Recht auch ethische Fragen. Seitdem Cannabis in Deutschland am 10. Dezember 1929 verboten wurde und zu den illegalen Betäubungsmitteln zählte, sind nun fast 100 Jahre vergangen. Ein langer Zeitraum.

Eine Frage der Ethik – Cannabis-Legalisierung

Cannabis ist ein Rauschmittel. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen heraus bestätigen. Alkohol aber auch. Das kann ich ebenso bestätigen. Warum jedoch Alkohol legal erhältlich war und Cannabis jedoch nicht, hat sich mir nie wirklich erschlossen.

Aber, wie bei der Cannabis-Legalisierung geht es bei Alkohol um das Geld. Ich möchte weder das eine, noch das andere verharmlosen. Gravierende Schäden in meinem persönlichen Umfeld und bei mir hatte immer der Alkohol. Hier geht es nun aber um die Cannabis-Legalisierung.

Mein Name als MC, alter Ego – Monsterblunt. Der Name kommt nicht von ungefähr. Ich schätze vor 25 Jahren um genau zu sein. Damals war ich ein Jugendlicher.

Die Ansatzpunkte, das Cannabis nicht neben Jugendlichen und Kindern konsumiert werden darf finde ich nachvollziehbar. Ebenso, das die Verwendung der Droge in Schulen, Kitas, auf Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten ist und im Umkreis von 100 Metern zu diesen.

Wie es dann in der Realität aussieht steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Heranwachsende kiffen auf Spielplätzen oder hinter dem Schulgebäude. Das war schon immer so. Das wird auch immer so sein. Das es für die Entwicklung von Jugendlichen nicht förderlich ist das mag durchaus sein. Smartphones und ständiges Computer spielen jedoch auch nicht.

Entlastung der Justiz und Polizei

Die letzten Tage konnte ich am Rand weitere Debatten um die Belastung der Justiz wahrnehmen. Nun frage ich mich – ob ich eine verschobene Wahrnehmung habe?

Durch die Kriminalisierung wurden Menschen nicht nur aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Zudem wurden über Jahrzehnte unnötige Prozesse wegen Kleinstmengen geführt, welche durch Konsumenten begangen wurden. Auch ich war jung…

Vielleicht sehe ich das alles verschoben, aber Vergewaltigung, Raub und Mord stehen doch in keinem Verhältnis zu einem 25-Jährigen, welcher mit roten Augen über »So High« oder »Cheech und Chong« lacht.

Eckdaten des Gesetzesentwurf – Cannabis-Legalisierung

Hier nun die wichtigen Eckdaten des Gesetzentwurfes:

  • ausschließlich Erwachsene dürfen konsumieren
  • Im öffentlichen Raum ist der Besitz auf maximal 25 Gramm begrenzt
  • Erwachsene können bis zu 50 Gramm Cannabis für den privaten Konsum besitzen und im zuhause aufbewahren
  • Zuhause ist der Anbau von 3 Cannabis-Pflanzen gestattet
  • Bei einer ergiebigeren Ernte als die Obergrenze soll dieses vernichtet werden

Oder wie Sammy Deluxe einmal geschrieben hat: »Und wenn mal das Haus brennt, kann ich schon rauchend rausrennen.« Und versprechen. Alles, was zu viel ist wird vernichtet werden. Es wird alles verbrannt werden. Das steht fest. Das geht dann in Rauch auf genau nach dem Gesetz.

Wer noch weitere Punkte hat kann es mir gerne mitteilen, das werde ich umgehend anpassen hier. Da sollten wir genau sein. Jedes Gramm zählt!

Social Clubs besser als Social Media

Hier in meiner Hood haben Bekannte von mir recht schnell reagiert und den Social Club gleich reserviert. Nach meinem Stand kann auch nur einer dieser Clubs (CSC) pro Stadt ab 6.000 Einwohnern existieren.

Das ist doch etwas, wie Schulgarten für Erwachsene. Nur eben, dass man noch beieinander ist und nicht einfach wegswipen kann. Zumindest nicht, wenn man im Club ist und auch Freundschaften knüpft.

Ich sehe an dieser Stelle mehr Positives als Negatives. Hier soll es ebenso möglich sein, Cannabis zu erwerben. Personen ab 21 Jahren können so bis zu 50 Gramm im Monat erwerben und eine Sonderregelung für Personen zwischen 18 und 21 Jahren, auf welche es bis zu 30 Gramm beschränkt wird.

Cannabis im Straßenverkehr

Hier wird es interessant werden, welche Regelungen hierzu gefunden werden. Bei Alkohol ist es möglich, Grenzwerte zu finden und festzulegen. Das sollte doch auch bei Cannabis möglich sein?

Wenn es eine Promille-Grenze gibt und sich nach dem Oktoberfest die Hälfte der Teilnehmer an, um oder über den Grenzwert an das Steuer setzen gibt es auch entsprechende Sanktionen. Bei Cannabis sollte nach meiner Meinung der aktive (berauschender Zustand) Wert eine Rolle spielen – das Abbauprodukt jedoch nicht. Aber das ist nur meine Meinung und ethisch vertretbar.

Ergänzung: Achtung liebe Leser dieses Beitrags und Fahrzeughalter oder Fahrer. Stand heute (24.02.2024) gilt ein generelles Fahrverbot nach dem Konsum von Cannabis. Beachtet ebenso, dass Nachweise auf COOH (Das Abbauprodukt) dazu führen können, dass Ihr Euren Führerschein riskiert, wenn Ihr vor dem Wochenende konsumiert habt. Der Abbau von des Wirkstoff der Cannabispflanze ist nicht mit dem Abbau von Alkohol zu vergleichen. Während bei letzteren pro Stunde 0,1 Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht abgebaut werden sieht dies bei THC anders aus. Lest hierzu z.B. diesen Beitrag.

Geplante Grenzwerte

Update 29.03.2023: Vorschlag durch Kommission für Grenzwert am Steuer. Eine Expertenkommission, welche im Auftrag des Verkehrsministeriums eingesetzt wurde hat nun einen THC-Grenzwert vorgeschlagen. Dieser sieht eine maximale Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum vor. Ab diesem Grenzwert, so das Gremium, ist von einer verkehrssicherheitsrelevanten Wirkung auszugehen.

Und was heißt das nun genau? Halten wir erst einmal fest, das hier vom Blutserum gesprochen wird in dem Vorschlag. Der Abbau von Cannabis ist nicht identisch zu dem von Alkohol, da nicht linear. Die Abbauprodukte lagern sich bei dem Menschen, nach meinen Stand auch in den Fettgewebe ab. Hierbei wird der o.g. Wert je nach Konsumverhalten unterschiedlich schnell erreicht werden. Es gilt somit zu differenzieren zwischen regelmäßigen, gelegentlichen und ganz seltenen Konsum. Ihr könnt da im Internet mal nach Abbaukurven suchen. Bei täglichen Konsum ist auch nach ca. 8 Stunden dieser Wert noch immer überschritten. Merket auf! Beachtet außerdem, das ich vom Rauchen spreche. Beim oralen Konsum (z.B. Cookies) tritt die Wirkung verzögert ein. Die Nachweiszeit in diesem Falle und der Verlust des Führerscheins tritt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch noch nach 12 Stunden ein.

Und letzte Bemerkung hierzu. Generell sollte unter Drogen keinerlei Fahrzeug geführt werden. Ganz gleich ob es sich hierbei um Alkohol, Cannabis, halluzinogene Pilze oder jene Chemischer Natur handelt!

Mein Fazit zur Cannabis-Legalisierung

Mein Fazit zur Cannabis-Legalisierung steht fest. Na endlich! Das wurde ja auch mal Zeit. Wir haben durchaus andere Probleme auf dieser Welt als Cannabis. Selbst die Pflanzen ohne psychoaktive Substanz – der Hanf – sind ökologisch nachhaltiger als jede Art eines Elektroautos.

Die Justiz hat nun eine Möglichkeit sich auf Delikte zu fokussieren, welche es bedürfen. Junge Erwachsene kommen endlich einmal wieder an die frische Luft! Das Gras auf der anderen Seite ist nicht mehr grüner (BIP NL bricht unerwartet ein!).

Die Menschen kommen der Natur wieder näher als den Computer-Chips, auch wenn diese vielleicht mehr Chips essen. Oder Schokolade.

Die Social Clubs, insofern diese auch genutzt werden, bringen Menschen wieder mehr zusammen. Auch wenn wir hierauf noch bis in den Sommer warten müssen. Für Kinder und Jugendliche sind verbotene Dinge aufregender als legale.

Ich könnte mir vorstellen, dass ebenso wie bei anderen legalen Drogen ein Umdenken stattfindet. Hoffen wir, das diese dann nicht zu chemischen Drogen wechseln. Sehen wir es als Entwicklung und warten wir, was die Zeit bringt ohne vorab alles schlecht zu reden.

Ein letzter Satz von mir. »Hast Du Haschisch in den Taschen – haste immer was zu naschen.«

Update 22.03.2024: Cannabis Legalisierung kommt – Gesetz passieret den Bundesrat

Am Freitag den 22.03.2024 konnte das Cannabisgesetz kurz CanG den Bundesrat passieren. Die Befürchtungen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken waren nicht begründet. Zum 1. April ist der Besitz und Anbau für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt.

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Foto(oben): Pixabay / Pixabay Lizenz (Frei)

2 Kommentare zu „Cannabis-Legalisierung“

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