Die AP2 – zweite Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce (IHK).
Wichtige Informationen hierzu finden sich erneut in der Verordnung über die Berufsausbildung Kaufmann/-frau im E-Commerce vom 13 Dezember 2017.
Weiterhin in dem Lehrbuch von Westermann, 1. Ausbildungsjahr unter dem Punkt 1.10 die duale Berufsausbildung.
Inhaltsverzeichnis
- Wie lange dauert diese, Wann findet diese statt und in welcher Form?
- AP2 Prüfungsbereiche
- Surprise, Surprise!
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Abschlussprüfung 2 (AP2)
- Tsjakkaa! Du schafft das! – Onlinevertriebskanal auswählen und einsetzen
- Du hast noch viel mehr drauf! – Waren- oder Dienstleistungssortiment online bewirtschaften
- Onlinemarketing ist Deine Passion – Spar für die Rente!
- Als Kaufmann/-frau im E-Commerce steuern und kontrollieren
- Du bist schon jetzt Powerseller – Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln
- Kommunikation, das ist genau dein Ding – Kundenkommunikation gestalten
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Aufgabenanteil und Gewichtung der Abschlussprüfung 2 (AP2)
- Ein Prüfungsbereich nicht bestanden – Ergänzungsprüfung erforderlich?
- Wie geht es jetzt weiter?
- Wie kann ich eine Ergänzungsprüfung machen und wann ist diese erforderlich?
- Kann ich das Themengebiet der Ergänzungsprüfung frei wählen?
Wie lange dauert diese, Wann findet diese statt und in welcher Form?
Teil 2 der Abschlussprüfung wird gegen Ende der Ausbildung respektive Umschulung durchgeführt.
Es handelt sich zum einen Teil um eine schriftliche Prüfung und ein Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce.
Bei dem schriftlichen Teil handelt es sich wieder um ein Mischverfahren, bestehend aus gebundenen und ungebundenen Fragen. Den Unterschied könnt Ihr hier bei der IHK nachlesen oder in meinem Beitrag zu AP1.
AP2 Prüfungsbereiche
An dieser Stelle die Information, was alle von euch bestimmt am meisten interessiert. Welche Themengebiete werden in der AP2 von der IHK geprüft?
Schauen wir an dieser Stelle wieder in die Ausbildungsverordnung des Berufsbildes Kaufmann/-frau im E-Commerce (IHK):
- Geschäftsprozesse im E-Commerce
- Kundenkommunikation im Onlinehandel (E-Commerce)
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Jetzt werden einige denken. „Okay nur ein Punkt mehr als in AP1.“
Lass dich an dieser Stelle nicht täuschen. Der AkA Prüfungskatalog schreibt, dass in Teil 2 der Abschlussprüfung folgende Inhalte (integrativ) gemäß Ausbildungsrahmenplan als übergeordnet vorangestellt werden und in allen o.g. Prüfungsbereichen geprüft werden…
Surprise, Surprise!
Wir sind schon wieder bei der H4 Überschrift… Ja, die Struktur einer Website. Die On-Page-Optimierung. Keine Sorge. Bis dato habe ich noch keine einzige Frage zu dieser Thematik ausmachen können. Mitunter verstehe ich auch nicht, welche Themen abgefragt werden. Vergiss aber nicht, dass ich das weder festlege noch prüfe!
Überraschung… Ja. Das Beste zum Schluss, wie man so schön sagt. Und da wurden aus drei Punkten auf einmal sechs. Ich zitiere an dieser Stelle wieder die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce:
- Der Umweltschutz
- Die Bedeutung und Struktur des E-Commerce
- Die Kommunikation und Kooperation
„Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.“
Das heißt dann alles, um genau zu sein. Ich habe mir dutzende Fragen AP1 und AP2 angesehen und den Passus:
„In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren,
nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.„
Empfinde ich als irrelevant. Ich wollte irreführende Werbung schreiben… Das ist aber UWG. Das weißt Du.
Ich möchte hier niemandem damit Angst machen! Keinesfalls! Dieser Beitrag dient lediglich der sachlichen Information. Du kannst diese Ausbildung oder Umschulung gut oder sehr gut absolvieren, wenn du dich entsprechend vorbereitest. Und so, wie ich es empfinde wenn man alle relevanten Informationen besitzt, was einen erwartet und wie man sich darauf vorbereiten kann.

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Abschlussprüfung 2 (AP2)
Und jetzt wird es noch spannender. Ich schaffe es immer wieder, den Spannungsbogen aufzubauen. Zu halten und dann… wieder zum Thema zurückzufinden. Aber im Ernst? Hast Du da jetzt wirklich noch Lust darauf, nachdem ich dich so sehr demotiviert habe? Dass es was mit Lernen zu tun hat und dennoch Fragen kommen werden, für welche man gar nicht lernen kann. Okay, ich verstehe und versichere Dir:
Tsjakkaa! Du schafft das! – Onlinevertriebskanal auswählen und einsetzen
- Du kennst Online-Vertriebskanäle und kannst diese nach Wirtschaftlichkeit unterscheiden und Auswählen.
- Das Nutzerverhalten auszuwerten und Verbesserungsvorschläge für den Onlinevertrieb daraus abzuleiten stellt für Dich kein Problem dar.
- Du kannst bereits die Abläufe der Prozesse im E-Commerce analysieren und auch Konzepte für anwenderfreundliche Benutzeroberflächen weiterentwickeln.
- Die rechtlichen Regelungen im Onlinehandel, insbesondere die Informationspflichten, das UWG und die DSGVO kennst Du ohnehin aus dem aus dem Effeff. Zumindest, wenn Du bei mir im Unterricht warst.
- Die Geschäftsmodelle B2B und B2C sind dir bekannt und die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle.
- Die Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme für den Online-Vertrieb stellen für Dich kein Problem dar und Projektmanagement ist Deine Leidenschaft (Anpassung und Implementierung).
Du hast noch viel mehr drauf! – Waren- oder Dienstleistungssortiment online bewirtschaften
- Due erkennst die verschiedenen potentiale der Vertriebskanäle im Onlinehandel und kannst diese nach Möglichkeit der Nutzung prüfen.
- Die Testmethoden zur laufenden Optimierung des Webshops sind Dir nicht nur geläufig. Du läufst voraus.
- Qualität ist dir nicht nur wichtig! Du zeigst deine Qualitäten im Webshop.
- Preise sind genau dein Ding. Du kalkulierst die Preise und das richtig. Bei Restposten durchaus in das Minus.
- Das Sortiment gestaltest Du aus Leidenschaft (Sortimentspolitik), und die AP1 war KEINE Herausforderung für Dich.
Onlinemarketing ist Deine Passion – Spar für die Rente!
- Du kennst die Zielgruppen, gewinnst neue Kunden hinzu und verstehst dich auch in der Kundenbindung.
- Die Nutzungs- und Kundendaten kannst Du erheben und daraus Erkenntnisse ziehen. Warum ist Peter so lange auf dieser Seite? Warum schickt Inge so viel zurück?
- Der Marketing-Mix und die Auswertung der Onlinewerbung sind dein tägliches Brot. Auch Grundlagen, wie Push- und Pullprinzip oder Crossmedia-Marketing.
- Du gestaltest alle Wege, welche die Besucher nehmen um dann zu deinem Kunden zu werden (Von der Leadgenerierung über AIDA-Formel und Touchpoints).
- Den Erfolg der Werbemaßnahmen kannst Du kontrollieren und Entscheidungen treffen (Performance Marketing).
- Auch die rechtlichen Reglungen im Rahmen des Marketing sind Dir alle samt bekannt. (Auch Rechtliche Aspekte von Social-Media)
- Den Wettbewerb beobachtest Du ständig und zieht daraus Schlussfolgerungen für Deinen Shop. Am besten nochmals Webshop-Basics lesen.
Wie gesagt. Onlinemarketing sichert eventuell eure Pension. Wenn Ihr immer dabei bleibt.
Als Kaufmann/-frau im E-Commerce steuern und kontrollieren
- Das Rechnungswesen kennst Du gut und Kosten- und Leistungsrechnung ist für Dich das kleine Einmaleins. Wie ein privates Haushaltsbuch.
- Nutzungs- und Sortimentsbezogene Kennzahlen sind für Dich der Schlüssel zur Performance von Webshops und keine Indikatoren.
- Du schaust in Statistiken, erstellst diese und kannst diese ohne Umstände auswerten. Das sind auch nur Kreise oder Balken mit Zahlen dran.
- Jeder Kunde ist dir wertvoll und dennoch kannst du einordnen, welche dein Unternehmen langfristig unterstützen.
- Wenn ich dich um drei Uhr nachts wecke, dann erklärst du mir die betrieblichen Prozesse im Onlinehandel. Auch, wie ein Paket zurückgesendet wird.
Du bist schon jetzt Powerseller – Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln
- Du kannst Probleme im Kaufvertrag lösen. Das ganze Thema aus Lernfeld Nummer fünf.
- Insofern es doch zu einer Rücknahme (Retourenmanagement) kommt, kannst Du diese kundenorientiert abwickeln.
Kommunikation, das ist genau dein Ding – Kundenkommunikation gestalten
- Kommunikationskanäle nutzt Du alle ständig und kannst diese auch im Onlineshop einsetzen. Egal ob Telefon, Mail oder eine Nachricht über Social-Media.
- Wenn es Probleme gibt, weißt Du genau, wie Du die Anliegen der Kunden behandelst. Immer zuvorkommend.
- Auch im Kontakt mit Kunden kennst Du die rechtlichen Aspekte (Sicher im Internet) einschätzen und verstehst die personenbezogenen Daten zu schützen.
- Du weißt, wer deine Zielgruppen sind und kannst diese segmentieren und im Rahmen betrieblicher Vorgaben auswerten. (Best Ager, Digital Natives usw.)
Wirtschafts- und Sozialkunde
Hier führe ich nur die Oberpunkte auf. Die Liste wird sonst zu lang und schrecke dich vielleicht ab. Weitere Bestandteile der AP2 sind folgende:
- Stellung, Rechtsform und Organisationsstruktur
- Produkt- und Dienstleistungsangebot
- Berufsbildung
- Arbeitsrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Ende. Das reicht doch auch vollkommen aus!
Und um diese Frage endgültig zu klären. Für die AP2 sind alle Lernfelder von 1- 12 relevant. Es muss alles sitzen. Auch Themen der AP1.
Aufgabenanteil und Gewichtung der Abschlussprüfung 2 (AP2)
Als letzten Abschnitt in diesem Blogbeitrag möchte ich dir noch Informationen über die Verteilung der Aufgaben und die dazugehörige Gewichtung geben. (Kauffrau E-Commerce Prüfung Gewichtung)
Prüfbereich | Gewichtung |
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung (AP1) | 25% |
Geschäftsprozesse im E-Commerce (inkl. Fragen aus Sortimentsgestaltung und Beschaffung LF2) | 30% |
Kundenkommunikation im E-Commerce | 15% |
Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce | 20% |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10% |
Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce vom 13. Dezember 2017
Ein Prüfungsbereich nicht bestanden – Ergänzungsprüfung erforderlich?
Du hast in einem Prüfungsbereich leider nicht bestanden und fragst dich:
Wie geht es jetzt weiter?
An dieser Stelle hilft als erstes wieder ein Blick in die Ausbildungsordnung.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Nehmen wir also an, Du hast in Geschäftsprozessen ein „mangelhaft“. Dann steht immer noch die mündliche Prüfung an. Hier hast Du aber ein sehr gut, gut, befriedigend oder ausreichend. So hast Du in Summe immer noch mindestens drei Prüfungsbereiche mit ausreichend. Wir gehen gedanklich davon aus, dass die AP1 zumindest befriedigend war.
Wie kann ich eine Ergänzungsprüfung machen und wann ist diese erforderlich?
Erneut der Blick in die Verordnung. Immerhin leben wir hier in Deutschland. Da wird alles reguliert.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im E-Commerce“ „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Das heißt also, wenn z.B. zwei Prüfungsbereiche mit einem mangelhaft bewertet wurden (Note 5), so ist es an dir bei der IHK, einen Antrag auf eine Nachprüfung zu stellen. Hin und wieder werde ich auch gefragt ob dann eine Wahl besteht…
Kann ich das Themengebiet der Ergänzungsprüfung frei wählen?
Wenn ich es oben richtig lese, dann steht dort nichts von einer Wahl zwischen den Gebieten. Ich habe mal den ChatBot gefragt, was dieser so meint:
„Bei der IHK ist es in der Regel so, dass die mündliche Ergänzungsprüfung sich auf das Themengebiet bezieht, in dem die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde. Das bedeutet, dass man das Themenfeld nicht frei wählen kann. Die Ergänzungsprüfung dient dazu, die Defizite in diesem spezifischen Bereich auszugleichen. Es ist daher wichtig, sich auf das entsprechende Themenfeld vorzubereiten.“
Das klingt auch ziemlich plausibel. Obgleich ich bereits einen Schüler hatte, welchem die IHK die Wahl gelassen hat. Das liegt dann aber immer an der jeweiligen IHK und sollte nicht die Regel sein. Prinzipiell ist es ja weniger sinnig, dann das bestandene Themenfeld zu wählen. Aber sicherlich muss es eine Wahl zwischen jenen beiden geben, insofern in zwei Feldern ein Mangelhaft vorliegt.
Gehen wir also davon aus in KK und GP wurde jeweils ein mangelhaft erzielt. AP1 war befriedigend oder gar gut. Dann ist ein Antrag auf eine Nachprüfung denkbar und die Wahl zwischen KK und GP besteht. Weiterhin gilt:
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Das wiederum bedeutet, die ursprüngliche Prüfung hat eine höhere Gewichtung als die mündliche Ergänzungsprüfung.
Den gesamten Überblick über die Umschulung bzw. Ausbildung Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce findest Du unter diesem Link.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit zur AP2