Influencer und Steuern

Influencer und Steuern

Das Thema Influencer und Steuern wollte ich schon längst aufgreifen. Nun bietet sich die Zeit hierfür. Da meine Mutter 30 Jahre auf dem Finanzamt tätig war, ist mir bewusst, dass mit der Zunahme der Influencer auch der Fokus des Fiskus genauer auf diese Branche wandert.

Doch was haben Influencer mit Steuern zu tun?

Eigentlich recht wenig – solange Sie mit einem versierten Steuerbüro zusammenarbeiten. Aber auch dann sollten einige Dinge beachtet werden und das notwendige Wissen um verschiedene steuerliche Aspekte angeeignet werden.

Influencer-Marketing und Einnahmen

Hin und wieder soll es vorkommen, das Influencer mit Ihrem Job sogar Geld verdienen und somit Einnahmen generieren. In einem Flyer des Bundesministerium zum Themengebiet Social-Media-Akteure steht bereits einleitend:

„Das deutsche Steuerrecht ist komplex.

Da fällt es selbst Fachleuten, die sich täglich damit beschäftigen, schwer, den Überblick zu bewahren.“

Wohl wahr… Aus diesem Grund ist in den überschaubaren 9 Seiten wichtiges Wissen rund um diese Thematik zusammengefasst. Ich denke, für den einen oder anderen Influencer ist das etwas komplex. Mit dem Lesen und den ganzen Wörtern darin. Daher möchte ich hierbei etwas unterstützen, mit der nötigen Prise Humor.

Steuerarten für Influencer

Die erste Frage in dem Flyer beschäftigt sich mit den Steuerarten, welche für Influencer infrage kommen können. Und hierbei werden folgende drei Arten aufgeführt:

  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Zudem geht es im Anschluss ins Detail. Am wichtigsten scheint mir bereits Punkt 1. Die Einkommenssteuer, denn das Ziel eines Influencers ist, sein Einkommen mit Social-Media und Co. zu bestreiten und anschließend das Geld für Luxus und Reisen wieder zu verprassen. Schauen wir es uns also auch etwas genauer an.

Influencer und Steuern

Einkommenssteuer (Influencer und Steuern)

Jeder der schon einmal in den Genuss kam eine Steuererklärung selbst zu machen kennt das leidige Thema. Viele Felder und noch mehr Angaben.

Und jedes Mal, wenn Du Deinen Namen in einem TikTok-Video getanzt hast oder über einen Affiliate-Link ein paar Groschen verdient hast, möchte der Vater Staat seinen Anteil daran haben. Ohne zu tanzen versteht sich.

„Die Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Influencer unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.“

Dies gilt, sobald der Grundfreibetrag i.H.v. 12.384 Euro (2026) überschritten wurde. Das ist quasi nur ein einziger Post für so manche. Zack! Einkommenssteuer. Und ein sehr häufiger Fallstrick sind die Sachzuwendungen…

Sachzuwendungen als Influencer versteuern

Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft. Und Gratisprodukte verbleiben häufig beim Influencer. Das Hotel muss auch nicht bezahlt werden. Die Übernachtung für eine tolle Review ist kostenlos und auch das Essen.

Oder gibt es da etwas zu beachten?

Ja, denn Sachzuwendungen wie oben genannt sind sehr wohl steuerrechtlich relevant. Hin und wieder ist hierbei auch von geldwerter Vorteil die Rede.

Sicherlich bis 50 € im Monat existiert auch hier eine Freigrenze, aber dafür würde kein Influencer tanzen. Andere schon.

Es handelt es sich also um Sachzuwendungen, die einkommensteuer- wie auch umsatzsteuerlich zu versteuern sind. Das Problem bei der Angelegenheit ist die Grundlage auf welchem Wert die Steuern erhoben werden.

Aus diesem Grund muss einem klar sein, welchen Wert die Ware oder Dienstleistung (Essen, Hotelübernachtung) hat. Im Zweifel verhält es sich, wie bei jeder Steuererklärung. Dokumentation…

Alle Belege, Dokumente, Rechnungen und ggf. auch Screenshots archivieren!

Aber Stopp. Da habe ich doch oben etwas von einer Umsatzsteuer geschrieben. Warum das denn?

Umsatzsteuer (Influencer und Steuern)

Eventuell ist es für Dich als Influencer einmal erforderlich eine Rechnung zu schreiben?

Du hast eine Kooperation mit einem großen Player und die Sache wird zu einer langfristigen Partnerschaft. Dann willst Du sicherlich nicht immer nur Hotelübernachtungen oder Kaviar. Du möchtest eigenes Geld auf deinem Konto. Um im Anschluss selbst nach Dubai zu fliegen und dort Schokolade zu essen.

Dazu ist es dann erforderlich Rechnungen zu erstellen. Diese müssen alle formalen Vorschriften erfüllen und lt. Gesetz 8 bzw. 10 Jahre lang archiviert werden.

Auf der Rechnung ausgewiesen ist die Umsatzsteuer. Diese beträgt im Regelfall 19%. Diesen Betrag möchte der Staat dann auch haben. Das ganze wird meist monatlich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Dort wird aus der Differenz von eigenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer die Steuerschuld ermittelt. Besonders bemerkenswert in dem Prospekt finde ich den Hinweis auf die Gutschrift durch Marketing-Agenturen auch, wenn das Prospekt bereits aus 2019 ist.

Denn in diesem Falle musst Du nicht selbst lernen, wie Rechnungen geschrieben werden – Sie wurden bereits durch deinen Geschäftspartner erstellt. Aber die Umsatzsteuer bleibt natürlich abzuführen. Bleiben wir noch bei der Umsatzsteuer. Denn einige Influencer erschließen sich weitere Einnahmequellen, wie z.B. Merchandise-Produkte.

Hoodies, Caps, Tassen oder ganze Modelinien. Alles vermarktet über einen eigenen Webshop. Die meisten Artikel haben 19% MwSt und einige wenige 7% MwSt (Bücher). In Deutschland (und auch in den meisten EU-Ländern) ist Mehrwertsteuer (MwSt) und Umsatzsteuer (USt) im Kern dasselbe.

Der Unterschied liegt nur in der Perspektive:

  • Umsatzsteuer ist der juristische Oberbegriff im Steuerrecht – sie fällt auf Umsätze an, also auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
  • Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff, der betont, dass nur der „Mehrwert“ besteuert wird (weil Unternehmen die Vorsteuer aus ihren Einkäufen abziehen können).

Für dich als Influencer beim Verkauf von Merchandise gilt also:

  • Du musst Umsatzsteuer berechnen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällst.
  • Auf der Rechnung muss die Steuer als „Umsatzsteuer“ oder „Mehrwertsteuer“ ausgewiesen werden, beides ist zulässig.

Gewerbesteuer

Noch mehr Steuern. Wann hört das alles auf? Für einen richtig krassen Influencer niemals! Denn:

„Die Tätigkeit als Influencer ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig.“

Sicherlich haben wir auch hier wieder eine Grenze. Diese liegt aktuell bei 24.500 €. Und Hand auf das Herz. Welcher Influencer gibt sich mit mageren 2000 € im Monat zufrieden?

Liegt der Gewerbeertrag darüber (Gewinn und Verlustrechnung) musst Du Gewerbesteuer bezahlen und Deinem Finanzamt elektronisch eine Gewerbesteuererklärung übermitteln.

Du oder eben das Finanzbüro deines Misstrauens. Und nochmals:

„Das deutsche Steuerrecht ist komplex.“

Folgen bei Fehlern (Influencer und Steuern)

Hin und wieder soll es vorkommen, dass Influencer das Thema Steuern außer Acht lassen. Ein Beleg ist verlegt oder das Ringlicht hat die ganze Tinte ausgebleicht (auf der digitalen PDF).

Gerade durch die meist digitale Tätigkeit auf Social-Media fällt es Behörden auch mittels des Einsatzes von KI zunehmend leichter, einen Einblick in die Einkünfte von Influencern zu erlangen.

Hier muss kein getarnter PKW auf einer Baustelle nach Schwarzarbeitern Ausschau halten. Es ist auch weniger der Nachbar, der für einen schmalen Taler eine Wand am Gartenhaus hochzieht. Das Business ist sehr transparent. Die Folgen bei den falschen Umgang mit Steuern sind:

  • Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern
  • Zinszahlungen und Geldstrafen
  • Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren

Für weitere Fragen Rund um das Thema Influencer und Steuern verweise ich auf ein Steuerbüro oder Uli.

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