Ein wichtiges Thema ist das Widerrufsrecht. Häufig begegnet man hier nur gefährlichen Halbwissen um dieses. Fangen wir als beim Ei an. Oder beim Huhn. Je nachdem, was zuerst da war. Ich schätze einmal ein Laden und kein Internethandel. Wie schaut es denn da aus? Habe ich als Verbraucher ein Widerrufsrecht? Kurz und knapp. Nein. Gesetzlich ist dies nicht der Fall.
Insofern ein Unternehmen dies einräumt, einen Umtausch oder einen Gutschein herausgibt, geschieht dies aus Kulanz. Aufgrund des Wettbewerbes und der Kundenbindung ist es häufig üblich. Dennoch habt Ihr keinen Anspruch, den Kaufvertrag zu widerrufen, wenn Ihr die Ware im Laden erworben habt.
E-Commerce und Widerrufsrecht
Anders sieht es bei einer Bestellung in einem Onlineshop aus. Hier steht Euch gesetzlich ein Widerrufsrecht zu. Binnen 14 Tagen habt Ihr die Möglichkeit, den Kaufvertrag, welchen Ihr geschlossen habt, zu widerrufen. Seit einer Gesetzesänderung reicht auch nicht mehr das kommentarlose zurücksenden der Ware aus. Ihr als Käufer müsst den Widerruf ausdrücklich erklären. Zu beachten ist das es Verbrauchern zusteht, d.h. im B2C Anwendung findet. Im B2B hingegen gilt das Widerrufsrecht nicht.
Hinzu gilt es im Rahmen dessen noch folgende Dinge zu beachten:
- Der Verkäufer muss ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen, welches Ihr verwenden könnt, aber nicht müsst.
- Der Verkäufer muss Euch über das Bestehen des Widerrufsrechtes informieren und das ganze zweimal.
Wann beginnt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht beginnt mit dem Eingang der Ware bei Euch. Sollte es sich um mehrere Sendungen einer Bestellung handeln, so beginnt es mit Erhalt der letzten Teilsendung. Ab diesem Zeitpunkt habt Ihr gesetzlich 14 Tage Zeit, Euren Widerruf zu äußern. Einige Händler bieten eine längere Möglichkeit an. Auch hierbei handelt es sich wieder um Kulanz! In jedem Falle rate ich dazu, bei Shops, welche längere Fristen einräumen, genau nachzulesen, unter welchen Bedingungen dies geschieht. So schließen manche Shops nach dem gesetzlichen Zeitraum aus, dass der Widerruf akzeptiert wird, wenn die Verpackung der Ware fehlt. Hier gilt es, genau zu lesen.
Man beachte noch, dass bei fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist um 12 Monate auf maximal 12 Monate und 14 Tage verlängert (§355 BGB).
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es gibt Artikel, welche von Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Unter anderem trifft dies auf Artikel zu, welche individuell angefertigt wurden, wie z.B. ein Maßanzug oder aber auch ein T-Shirt mit speziellem Aufdruck. Hygieneartikel, bei welchen das Sigel nach Erhalt entfernt wurde, zählen ebenfalls in diese Kategorie. Schnell verderbliche Waren stellen ebenfalls die Ausnahmen dar.
Wer trägt die Kosten der Rücksendung?
Auch hier treffe ich regelmäßig auf das Unwissen in Bezug auf die Kosten der Rücksendung von Waren. Einige erinnern sich noch an die Grenzwerte. Das ist alles Vergangenheit – Präteritum. De facto ist es so, dass laut Gesetz Ihr als Käufer die Kosten der Rücksendung tragt. Hierüber müsst Ihr jedoch vorher informiert worden sein. Das ist sicherlich der Fall, wenn ein Händler diese Kosten nicht übernimmt.
Das die Rücksendungen kostenfrei bei vielen Unternehmen sind, hat reine Gründe des Wettbewerbes. Ökologisch finde ich dies persönlich höchst fragwürdig. Das wäre aber ein ganz anderes Thema. Im Falle des Widerrufes und der Rücksendung trägt jedoch der Verkäufer die Kosten der Hinsendung in Höhe der günstigsten angebotenen Standardlieferung (wenn Transportkosten erhoben wurden). Heißt also, bei einem Expressversand nur die Kosten für das reguläre Paket.
Rechtsfolgen des Widerrufes
Auch hier gilt es einiges zu wissen, denn was passiert nach dem Widerruf. Zuerst einmal müsst Ihr die Ware unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, auf die Gefahr des Verkäufers zurücksenden. Auch dies ist ein wichtiges Thema. Die Gefahr des Rückversandes geht zulasten des Händlers. Aus der Sicht eines ehemaligen Verkäufers bitte ich innig dennoch, die Ware ordentlich zu versenden. Die Rückzahlung des Kaufpreises hat ebenfalls binnen 14 Tagen zu erfolgen. Beachtet hierbei jedoch, dass der Verkäufer diese verweigern kann, bis er die Ware erhalten hat oder Ihr einen Nachweis erbringen könnt, dass Ihr diese an den Händler zurückgeschickt habt.
Wertersatz
Im Falle des Widerrufes kommt es in der Praxis häufig vor, als man vermutet, dass mit der Ware unsachgemäß umgegangen wird. Der eigentliche Grund des Widerrufsrechts im Fernabsatz basiert auf der Tatsache, dass der Käufer die Ware nicht vorab begutachten kann. Demzufolge dient es auch dazu, die Ware zu prüfen. Dies bezieht sich auf die Beschaffenheit, Funktion und Güte der Ware. So ärgerlich es für Händler auch sein mag. Mit einem Staubsauger darf man saugen. Was man jedoch nicht machen sollte, ist z.B. Farbe versuchen aufzusaugen. In diesem Falle steht es dem Händler zu, Wertersatz geltend zu machen und den Kaufpreis nicht in vollem Umfang zu erstatten. In o.g. Fall, mit einem durch den Käufer verursachten kapitalen Defekt am Motor, wäre es denkbar, auch nach einem Widerruf keine Erstattung des Kaufpreises zu erhalten. Wie in vielen anderen Fällen muss der Händler vorher über diesen Sachverhalt informieren. Dies dient dem Händler der Sicherheit, ebenso wie der Eigentumsvorbehalt.
Sonderfall Click & Collect
Da die Möglichkeiten zu Click & Collect in den letzten Jahren zugenommen haben, muss ich noch kurz hierauf eingehen. Es handelt sich hierbei um einen Sonderfall. Es hängt davon ab, wann der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Sollte der Kaufvertrag online entstanden sein, so steht Euch das Widerrufsrecht auch hier zu. Anders verhält es sich, wenn Online lediglich eine Reservierung erfolgte und der Kaufvertrag vor Ort geschlossen wurde. Man spricht hierbei zum Teil auch von Click & Reserve. Weitere Informationen hierzu bei der Verbraucherzentrale.
Vorerst sollte ich das wichtige auf den Punkt gebracht haben. Unbedingt noch den Beitrag Kaufvertrag im E-Commerce lesen.
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