Garantie & Gewährleistung

Abbildung eines PKW mit großer Delle und der Aufschrift leicht defekt. Garantie & Gewährleistung

Ich habe mich entschieden Euch einmal etwas zu der Thematik Garantie & Gewährleistung zu scheiben.

Aus der Praxis heraus weiß ich, das es im Falle eines Defektes häufig zu Problemen und auch Streit kommt.

Meist, weil die einzelnen Parteien selbst nicht so recht um die Rechtslage bescheid wissen.

Fangen wir also klein an und lösen es dann etwas auf.

Beginnen wir mit der Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung.

Garantie

Ich garantiere Euch dieser Beitrag ist frei von Satire.

Im Rahmen von Kaufverträgen ist die Garantie das freiwillige Versprechen eines Unternehmens, dass während einer bestimmten Zeitdauer ab Übergabe der Ware keine Mängel auftreten.

Nicht mehr und auch nicht weniger. Aber eben freiwillig.

Es besteht hierbei kein gesetzliche Anspruch darauf, das diese der Hersteller gibt.

Bei einigen sind es 24 Monate und bei anderen 36 Monate. Bei anderen vielleicht sogar 5 Jahre. Hin und wieder nur aus spezielle Teile, wie z.B. bei TV das Panel.

Gewährleistung

Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt.

Bei regulären Gütern beträgt diese 24 Monate ab Kaufdatum bzw. dem Erhalt der Ware.

Im Rahmen dieser Begriffe muss ich zwangsläufig auf die Problematik Mangelhafte Lieferung und Beweislastumkehr eingehen.

Also nochmals zum mitmeiseln.

Garantie = Freiwillig, Gewährleistung = Gesetzlich 24 Monate.

Achtung! Neues Kaufrecht (2022):

Die Verjährung tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.

Ergo bewegen wir uns außerhalb der 24 Monate in der ein Käufer einen Mangel an der Sache (egal ob B2B oder B2C) geltend machen kann.

Mangelhafte Lieferung (Garantie & Gewährleistung)

Okay ich mag dieses Thema. Ich gebe es offen zu.

Es ist der Alltag im E-Commerce oder Handel.

Ein anderer Begriff hierfür ist Schlechtleistung und es gibt verschiedene Mängelarten:

  • Falschlieferung (wie es der Name hergibt z.B. TV bestellt und Waschmaschine geliefert)
  • Zuweniglieferung (dito vom Namen ableiten – 3 Hemden bestellt, 2 geliefert)
  • Mangel in der Beschaffenheit (häufigster Mangel)
  • Montagemangel (Produkt fällt durch Produktionsfehler auseinander)
  • mangelhafte Montageanleitung (Nach dem Unternehmen benannt – „Ikea-Klausel„)
  • Ware ungleich der Werbung (Autoabschaltung nicht vorhanden)
  • Rechtsmangel (wird mir zu lang)

Du siehst, es gibt eine ganze Menge an verschiedenen Mängeln.

Weiterhin wird differenziert zwischen offenen Mängeln, versteckte und arglistig verschwiegene. Das führt aber zu weit.

Bleiben wir vorerst bei der mangelhaften Lieferung.

Ich bleibe mit Dir bei dem Endverbraucher, also dem einseitigen Handelskauf B2C.

Defekt, was nun?

Mängelrüge.

Der Verkäufer kann ja nicht wissen, dass ein Defekt vorliegt oder die falsche Menge geliefert wurde.

Die erste Aufgabe ist es also, den Mangel zu rügen.

Sie ist formfrei, aus Beweisgründen sollte dennoch die Schriftform gewählt werden.

Damit das Problem zeitnah aus der Welt geschafft werden kann, sollte der Mangel auch genau beschrieben werden.

Zu oft musste ich mich damit herumschlagen, einen Fehler herauszufinden.

Mitunter war es jedoch noch ein Bedienfehler.

Im einseitigen Handelskauf betragen die Reklamationsfristen jedoch 2 Jahre (egal ob offener oder versteckter Mangel). Sonderfall arglistig verschwiegene Mängel (3 Jahre).

Garantie & Gewährleistung

Beweislastumkehr

Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Beweislastumkehr zum Schutz der Verbraucher auf 12 Monate verlängert.

Doch was ist nur eine Beweislastumkehr?

Ich nehme ein einfaches Beispiel. Du bestellst 3 T-Shirts und bekommst nur 2.

Das fällt Dir aber erst nach 9 Monaten auf.

Nun muss der Verkäufer nachweisen (z.B. durch Gewichtsscan, dass Du 3 erhalten hast).

Gleiches Beispiel, es sind jedoch 14 Monate ins Land gegangen.

Du willst den Mangel rügen. Jetzt musst Du aber nachweisen, dass Du vor 14 Monaten nur 2 erhalten hast.

Gerät defekt nach Beweislastumkehr (Garantie & Gewährleistung)

Die Beweislastumkehr hebelt jedoch nicht deine gesetzlichen Ansprüche auf mangelfreie Ware aus.

Wenn also z.B. ein TV nach 16 Monaten defekt ist, hat der Händler die Pflicht, diesen Mangel zu beseitigen.

Rechte des Käufers und Verkäufers – Garantie & Gewährleistung

Nun ist ein Artikel wirklich einmal defekt. Kommt vor. Ist halt so.

Es ist ärgerlich und passiert aber. Alles für die Tonne?

Kapitalismus und Wegwerfgesellschaft? Nein.

Als Käufer hast Du verschiedene Rechte. Ich gehe nicht ganz so tief in vorrangige und nachrangige Rechte rein.

Du willst einfach, dass der Mangel beseitigt wird. Der TV wieder geht oder die Hose geflickt wird.

Das heißt Nachbesserung oder Neulieferung im Rahmen von Garantie & Gewährleistung.

Nachbesserung oder Neulieferung

Oft musste ich hören:

Ich kenne meine Rechte.

Leider eben nicht alle. Die meisten beharren auf Ihrem Standpunkt. Das wäre korrekt formuliert.

Die meisten rufen „Ich will einen neuen TV“, oder „Ich will die neue Hose“.

Es läuft also darauf hinaus, dass viele Menschen auf eine Neulieferung bestehen.

Zum Glück haben aber auch Händler Rechte.

In diesem Falle das Recht das Wahlrecht des Kunden zu verneinen.

Zumindest dann, wenn die Neulieferung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, unmöglich ist (Unikat) oder unzumutbar.

Bleiben wir bei dem ersten Punkt, den unverhältnismäßig hohen Kosten. Dies ist zumeist der Fall, wenn es sich um sperrige Güter handelt z.B. eine Waschmaschine.

Hier ist die Nachbesserung durch den Kundendienst der ökonomischste Weg.

Im Rahmen einer Gesetzesänderung steht dem Händler das zweimalige Recht der Nachbesserung zu.

Auf die Zeiten innerhalb welchen dies geschehen muss und weitere Dinge gehe ich nicht weiter ein.

Dies ist lediglich ein kleiner Einblick in ein umfassendes Gebiet.

Recht auf Reparatur und Verlängerung der Gewährleistung

Die EU (Richtlinie EU 2024/1799) wurde am 31.07.2026 in nationales Recht umgesetzt und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gewährleistung.

Onlinehändler müssen pro aktiv darauf hinweisen, dass sich die Gewährleistung auf 36 Monate verlängert, wenn ein Kunde dies wählt.

Heißt:

Wenn Verbraucher statt Ersatz eine Reparatur wählen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Reparatur.

Zusätzlich müssen Hersteller viele Produkte in Zukunft so gestalten, das diese auch repariert werden können.

Die Ersatzteile müssen zu angemessenen Preisen erhältlich sein und die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.

Mehr Informationen direkt bei der IHK zum Thema Right to Repair.

Nur für mein geliebtes SEO – lies Dir unbedingt nochmals meinen Beitrag zum Thema Widerrufsrecht durch.

Vergiss jedoch nicht, das dieses Thema ebenso Bestandteil der AP2 sein kann. Sehr gern im Bereich der Prüfung: Kundenkommunikation im Onlinehandel.

Foto(oben): Pixabay / Pixabay Lizenz (Frei)

FAQ zum Thema Garantie & Gewährleistung

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Gewährleistung: Gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel am Produkt innerhalb einer bestimmten Frist einzustehen.

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?

In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre ab Lieferung der Ware.

Wie lange gilt eine Garantie?

Die Dauer wird vom Hersteller oder Händler festgelegt und kann kürzer oder länger als die gesetzliche Gewährleistung sein.

Welche Rechte haben Käufer bei Mängeln?

Käufer können Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, abhängig von Art und Schwere des Mangels.

Gilt Gewährleistung bei gebrauchten Waren?

Ja, die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich auch für gebrauchte Waren, kann aber vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden.

Welche Pflichten hat der Verkäufer bei der Gewährleistung?

Der Verkäufer muss den Mangel prüfen, Nachbesserung oder Ersatz leisten und ggf. Rücknahme oder Preisnachlass gewähren.

Was ist ein Garantieanspruch?

Ein Anspruch, den der Hersteller oder Händler freiwillig einräumt, z. B. kostenlose Reparatur oder Austausch innerhalb einer festgelegten Zeit.

Kann eine Garantie die gesetzliche Gewährleistung ersetzen?

Nein, die gesetzliche Gewährleistung bleibt immer bestehen. Die Garantie ergänzt sie nur freiwillig.

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