Inhaltsverzeichnis
- Verschiedene Sortimente erfordern verschiedene Pflichten
- Gefahrgut – Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce
- Hygieneartikel als Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
- Batteriegesetz / Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG
- Energieverbrauchskennzeichnung
- Textilkennzeichnungsverordnung im Hinblick auf Sortimentsspezifische Regelungen
- Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
- Kosmetikprodukte im Bereich Sortimentsspezifische Regelungen
- Medizinprodukte
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce tauchen im Prüfungskatalog der IHK zum Beruf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce lediglich als Randbemerkung auf.
In der Praxis sind diese für die Sortimentspolitik jedoch von hoher Wichtigkeit, da die gesetzlichen Regelungen kein Nice-to-Have sind, sondern rechtliche Grundlagen im E-Commerce.
Verschiedene Sortimente erfordern verschiedene Pflichten
Im AKA-Prüfungskatalog werden folgende Dinge aufgeführt:
- Gefahrgut
- Hygieneartikel
- JuSchG
- ElektroG
Das ist aus meinem Blickpunkt viel zu wenig, auch wenn es lediglich einen Überblick darstellen soll.
Aus diesem Grund ergänze ich diesen Beitrag weiterhin um:
- Informationen zum Batt DG
- Energieverbrauchskennzeichnung und weiteres
- Textilkennzeichnungsverorndung
Gefahrgut – Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce
Per Definition zählen zum Gefahrgut mit dem Transport im öffentlichen Raum Stoffe, Zubereitungen (u.a. Gemische) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, …. bestimmte Gefahren für:
- die öffentliche Sicherheit
- wichtige Gemeingüter
- Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen
ausgehen können. Etwas kürzer von Wikipedia abgeleitet.
Hierzu gibt es diverse Gefahrengut Klassen. Von Klasse 1: explosive Stoffe, über Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe oder auch Klasse 8: ätzende Stoffe.
Die wenigsten Schüler haben bei dem Gedanken an das Referenzunternehmen der Prüfungen eine Vorstellung davon, dass selbst ein Outdoor Unternehmen diese Produkte im Sortiment hat und diese dementsprechend auch gekennzeichnet sein müssen.
Ein Beispiel sind Gaskartuschen als Campingausrüstung. Die Kennzeichnung dieser gestaltet sich, wie folgt:

- Gefahr (H220) Extrem entzündbares Gas.
- Achtung (H280) Enthält Gas unter Druck kann bei Erwärmung explodieren.
Aber auch Insektenschutz fällt im Rahmen sortimentsspezifische Regelungen unter Gefahrgut.
In diesem Falle mit folgenden Hinweisen:
- Gefahr (H225) Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
- Achtung (H319) Verursacht schwere Augenreizung.
- Achtung (H412) Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zudem gelten beim Transport von Gefahrgut zudem extrem strenge, gesetzlich vorgeschriebene Sonderregelungen.
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte. Eventuell denkt man nicht sofort beim Produkt daran und muss daher extrem aufpassen.
Weitere Beispiel von Gefahrgut:
Powerbanks
→ enthalten Lithium Akkus und unterliegen besonderen Transportvorschriften.
Nagellackentferner
→ häufig entzündliche Flüssigkeit.
CO₂ Kartuschen für Wassersprudler
→ Druckgasbehälter.
Hygieneartikel als Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce
Bei Hygieneartikeln sollte den meisten klar sein, von welchen Produkten gesprochen wird.
Hier ist ein Fehler häufig im Verständnis in Bezug auf das Widerrufsrecht bei diesen Produkten.
In dem entsprechend verlinkten Beitrag habe ich es bereits aufgeführt. An dieser Stelle nochmals der Hinweis:
Das Widerrufsrecht ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Ware ordnungsgemäß versiegelt war und nach dem Widerruf des Verbrauchers entsiegelt zurückgekommen ist.
Weiterhin gilt im Umgang mit Artikeln, welche in diese Rubrik fallen natürlich äußerste Sorgfalt.
Nicht umsonst heißt es Hygieneartikel.
Beispiele sind u.a. Zahnbürsten oder Sexspielzeug. Wobei ersteres auch als letzteres infrage kommen könnte.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Im Rahmen der sortimentsspezifischen Regelungen, muss das Jugendschutzgesetz besonders beachtet werden.
Online-Händler, die jugendgefährdende Medien anbieten,
müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
einhalten.
Es muss gewährleistet sein, dass nur Erwachsene jugendgefährdende Medien erwerben können.
Dazu sind Maßnahmen erforderlich, die sowohl das Alter als auch die Identität der bestellenden Person überprüfen und eine persönliche Übergabe sicherstellen.

In vielen Webshops tauchen Produkte auf, welche unter diese Rubrik fallen.
Die Regelungen des Jugendschutzes betreffen nicht nur Medien.
Auch zahlreiche Produkte wie E-Zigaretten, Vapes oder bestimmte Tabakerzeugnisse dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben beim Versand jugendgefährdender Medien können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Je nach Einzelfall sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen möglich.
Aus diesem Grund zählt das Jungenschutzgesetz somit sehr berechtigt als sortimentsspezifische Regelung im E-Commerce.
ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Onlinehändler sollten außerdem die Rücknahmepflichten nach dem ElektroG beachten.
Wer für Elektro und Elektronikgeräte eine Versand und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern betreibt, kann verpflichtet sein, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen.
Dabei sind auch Informations- und teilweise Meldepflichten zu beachten. Im Onlinehandel ist nicht die Verkaufsfläche, sondern die Größe der Versand und Lagerflächen maßgeblich.
Weitere Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können unter dem Link direkt bei der IHK nachgelesen werden.
Weitere Neuerungen im Bereich Kennzeichnungspflichten
Für Onlinehändler von Elektrogeräten wurden die Informationspflichten im Bestellprozess erweitert.
Dabei sind zwei unterschiedliche Kennzeichnungen zu beachten.
Zum einen muss das bekannte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nicht mehr nur auf dem Produkt selbst vorhanden sein.

Verbraucher sollen auch im Onlineangebot oder spätestens während des Bestellvorgangs auf die getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten hingewiesen werden.
Zum anderen müssen Händler, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind, das dafür vorgesehene Rücknahmelogo gut sichtbar und leicht lesbar in ihren Produktdarstellungen oder spätestens im Bestellprozess einbinden.
Dadurch sollen Verbraucher bereits vor dem Kauf über bestehende Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
Andere Beispiele, wo niemand gleich dran denkt:
Ein LED Spiegel, ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch oder eine smarte Gardinenstange werden häufig als Möbel oder Einrichtungsgegenstände wahrgenommen.
Rechtlich können sie jedoch gleichzeitig unter die Vorschriften des ElektroG fallen.
Batteriegesetz / Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG
Wie im Beitrag zu rechtliche Änderungen im E-Commerce bereits aufgeführt wurde im Jahr 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG beschlossen.
Unabhängig vom neuen Gesetz müssen beim Vertrieb von Produkten mit Batterien oder Akkumulatoren bereits seit langem folgende sortimentsspezifische Regelungen beachtet werden:
Vertreiber (auch Onlinehändler) haben den Endnutzer gut sich- und lesbare, im unmittelbar des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf Folgendes hinzuweisen:
- die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe von Batterien an der Verkaufsstelle,
- gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien durch den Endnutzer,
- die Bedeutung des Symbols der „durchgestrichenen Mülltonne“ sowie
- der chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb).
Wie bei dem neuen Gewährleistungslabel gelten hier genaue Vorschriften für die Darstellung des Symbols!
Einige absurde Beispiele, an welche man nicht sofort denkt:
- Blinkende Kinderschuhe oder Weihnachtspullover
- Musizierende Glückwunschkarten
- Sprechende oder vibrierende Kuscheltiere
Auch wenn sie sich weich anfühlen, verbirgt sich im Inneren (oft hinter einem Klettverschluss oder komplett eingenäht) ein Batteriefach.
Energieverbrauchskennzeichnung
In der Praxis hat mir die Energieverbrauchskennzeichnung durchaus den letzten Nerv geraubt.
Insbesondere dann, wenn Artikel erst in dem Moment Online waren, wenn die relevanten Daten im Energielabel erfasst waren.
Erst 2025 kam eine neue EU-Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Wäschetrocknern.

Auch hier gilt es zu beachten, welche Artikel ins Sortiment aufgenommen werden sollen und ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Kaum jemand denkt sofort bei einer elektrischen Kühlbox an ein erforderliches Energielabel.
Wer einen edlen Designer-Weinschrank aus Holz für das Wohnzimmer kauft, erwartet ein Möbelstück.
Rechtlich handelt es sich jedoch um ein Haushaltskühlgerät, weshalb auf der edlen Glasfront verpflichtend das bunte A-G-Label kleben muss
Oder auch Lampen an Möbelstücken. Das Energielabel findet häufiger Anwendung, als es Einsteigern im E-Commerce lieb sein wird.
Weitere Kennzeichnungspflichten bei Unterhaltungselektronik
EU-weit sind Hersteller und Händler verpflichtet, Verbraucher auf Verpackungen und Online-Seiten klar darüber zu informieren, ob ein Ladekabel beziehungsweise Netzteil im Lieferumfang enthalten ist.

Dies geschieht durch standardisierte Piktogramme, die sofort erkennen lassen, ob man Zubehör extra erwerben muss.
- Seit Dezember 2024: Verpflichtend für kleinere Elektronikgeräte wie Smartphones, Tablets, Digitalkameras, E-Reader, Kopfhörer, tragbare Navigationssysteme und tragbare Spielekonsolen.
- Seit 28. April 2026: Verpflichtend auch für alle Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt.
Textilkennzeichnungsverordnung im Hinblick auf Sortimentsspezifische Regelungen
Wer Kleidung, Heimtextilien oder andere textile Erzeugnisse online verkauft, muss die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung beachten.
Ziel dieser Regelung ist es, Verbraucher über die Zusammensetzung eines Produkts zu informieren.
Die verwendeten Textilfasern müssen dabei mit den gesetzlich vorgeschriebenen Faserbezeichnungen angegeben werden.
Die Materialangaben müssen bereits im Onlineangebot leicht erkennbar und vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein.
Allgemeine Angaben wie „Mischgewebe“ oder „Baumwollmischung“ reichen hierfür nicht aus.
Stattdessen sind die enthaltenen Fasern und deren jeweilige Anteile anzugeben.
Gerade im Mode und Textilhandel gehört die Textilkennzeichnung zu den Pflichtangaben, die bereits bei der Produktdarstellung berücksichtigt werden sollten.
Und einige Artikel hat man so gar nicht auf den Schirm:
Hundemantel
→ kein menschliches Kleidungsstück, aber häufig trotzdem kennzeichnungspflichtig.
Katzenbett aus Stoff
→ kann je nach Ausführung textile Kennzeichnungspflichten auslösen.
Hängematte
→ viele denken an Freizeitartikel statt Textilprodukt.
Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Wer Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel online verkauft, muss zahlreiche Informationspflichten beachten.
Bereits im Onlineangebot müssen Verbraucher unter anderem Angaben zu Zutaten, Allergenen, Füllmengen und gegebenenfalls Nährwerten erhalten.
Diese Informationen müssen vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln kommen weitere Anforderungen hinzu.
Hierzu zählen beispielsweise Hinweise zur empfohlenen Verzehrmenge sowie gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise.
Gerade bei gesundheitsbezogenen Aussagen ist besondere Vorsicht geboten.
Nicht jede werbliche Aussage über die Wirkung eines Produkts ist zulässig.
Nahrungsergänzungsmittel sind ein gutes Beispiel dafür, wie schnell zusätzliche rechtliche Anforderungen entstehen können.
Viele Händler sehen in ihnen zunächst lediglich ein weiteres Konsumprodukt.
Tatsächlich gelten hier jedoch deutlich strengere Informationspflichten als beispielsweise beim Verkauf eines T-Shirts oder einer Kaffeetasse.

Produkte, welche in diese Rubrik fallen sind zum Beispiel:
Proteinriegel
→ nicht einfach nur Süßigkeiten.
Elektrolytpulver
→ schnell im Bereich Nahrungsergänzung.
CBD Produkte ohne THC
→ rechtlich oft deutlich komplexer als erwartet.
Vitamingummibärchen
→ sehen aus wie Süßigkeiten, sind aber häufig Nahrungsergänzungsmittel.
Kosmetikprodukte im Bereich Sortimentsspezifische Regelungen
Das Thema wird oft unterschätzt, insbesondere bei Importen und Dropshipping.
Für Kosmetikprodukte gelten besondere Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen.
Dazu gehören unter anderem Angaben zu Inhaltsstoffen, Haltbarkeit und verantwortlichen Unternehmen.
Darüber hinaus müssen Kosmetikprodukte vor dem Inverkehrbringen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei importierten Produkten geboten.
Händler sollten sich nicht darauf verlassen, dass alle erforderlichen Angaben bereits durch den Hersteller oder Lieferanten korrekt umgesetzt wurden.
Produkte sind unter anderem:
Bartöl
→ oft Kosmetikprodukt.
Tattoo Pflegecreme
→ meist Kosmetik.
Duftsprays für den Körper
→ Kosmetik, auch wenn sie häufig als Lifestyle Produkt vermarktet werden.
Medizinprodukte
Medizinprodukte unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen.
Hierzu zählen beispielsweise Produkte wie Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Inhalatoren oder bestimmte Gesundheits und Pflegehilfsmittel.
Neben Kennzeichnungs- und Informationspflichten spielen insbesondere die zulässigen Produktbeschreibungen eine wichtige Rolle.
Aussagen über Wirkungen oder medizinische Eigenschaften sollten stets sorgfältig geprüft werden.
Gerade im Gesundheitsbereich können bereits Formulierungen in der Produktbeschreibung rechtliche Folgen haben.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Auch Produkte der persönlichen Schutzausrüstung unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen.
Hierzu zählen beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Fahrradhelme, Gehörschutz oder bestimmte Arbeitshandschuhe.
Ziel dieser Regelungen ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer.
Entsprechend müssen die Produkte festgelegte Anforderungen erfüllen und mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen sein.
Gerade im E-Commerce wird häufig übersehen, dass manche Produkte nicht lediglich als Bekleidung oder Zubehör gelten.
Ein Sicherheitsschuh ist rechtlich etwas anderes als ein gewöhnlicher Freizeitschuh und ein Fahrradhelm deutlich mehr als nur ein Sportartikel.
Auch bei Schutzbrillen ist Vorsicht geboten.
Während modische Sonnenbrillen häufig als Accessoire wahrgenommen werden, können je nach Ausführung zusätzliche Anforderungen an Kennzeichnung und Konformität bestehen.

Bei Sonnenbrillen wird es schnell interessant, weil viele Händler sie einfach als Modeartikel betrachten.
Tatsächlich gelten Sonnenbrillen, die vor UV Strahlung schützen sollen, als Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Zu den grundlegenden Kennzeichnungspflichten gehören in der Regel:
- Herstellerangaben
- Typen-, Chargen- oder Seriennummer zur Identifizierung
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache
- Angabe der Filterkategorie (0 bis 4)
- Information über den UV Schutz
Sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce werden häufig unterschätzt.
Während sich viele Händler auf Shopsoftware, Marketing und Versand konzentrieren, können bereits einzelne Produkte zusätzliche gesetzliche Anforderungen auslösen.
Ob Gefahrgut, Batterien, Elektrogeräte, Textilien oder jugendschutzrelevante Produkte:
Jedes Sortiment bringt eigene Informations, Kennzeichnungs, Melde oder Rücknahmepflichten mit sich.
Wer neue Produkte in sein Sortiment aufnimmt, sollte daher nicht nur die Verkaufschancen prüfen, sondern auch die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen.
Für nahezu alle physischen Produkte kommen darüber hinaus Vorgaben aus dem Verpackungsrecht hinzu, die unabhängig von der jeweiligen Produktkategorie beachtet werden müssen.
Unabhängig von den hier vorgestellten Besonderheiten sollten Händler außerdem die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) beachten.
Diese betrifft mittlerweile zahlreiche Verbraucherprodukte und ergänzt viele der hier vorgestellten Bestanteile, welche einige sortimentsspezifische Regelungen im E-Commerce abbilden.
