Rechtliche Änderungen im E-Commerce

Rechtliche Änderungen im E-Commerce

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Änderungen im E-Commerce treten ständig in Kraft.

Häufig fragen mich meine Schüler, warum ich nicht selbst einen Webshop betreibe. Das ist recht einfach mit einem Wort zusammengefasst:

Bürokratie

Seit 2007 bin ich im Bereich E-Commerce unterwegs. Im Versandhandel bereits über 20 Jahre und im Vertrieb, seitdem ich denken kann.

Rechtliche Änderungen im E-Commerce
Erstellt mit Canva-Vorlage

Im Jahr 2018 ist der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im
E-Commerce „ins Leben gerufen“ wurden.

In den letzten Jahren hat sich im Bereich der rechtlichen Gegebenheiten vieles im E-Commerce geändert.

In diesem Beitrag versuche ich einen verständlichen und chronologischen Überblick über die Rechtliche Änderungen zu geben.

2018 Datenschutz, UrhWissG und Geo-Blocking (Rechtliche Änderungen im
E-Commerce)

In meinen Unterlagen ist das Jahr 2018 noch ziemlich übersichtlich aufgebaut. Dafür hatte es ein Gesetze jedoch in sich. Der Impact der DSGVO ist noch heute spürbar.

01.03.2018 UrhWissG (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)

Kurzüberblick:

Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz modernisiert die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft.

Es vereinfacht die rechtssichere Verwendung von Texten, Bildern oder wissenschaftlichen Materialien für Lehr- und Forschungszwecke.

Zentrale Inhalte:

  • Rechtssichere Nutzung von bis zu 15 % eines Werkes für Unterricht und Forschung
  • Einführung einer Schranke für Text- und Data-Mining
  • Vereinfachte Nutzung durch pauschale Vergütung
  • Förderung des digitalen Zugangs zu Lehrmaterialien

Bedeutung für den E-Commerce:


Auch im E-Commerce-Umfeld spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle, etwa beim Einsatz von Produktbildern, Texten oder Schulungsmaterialien.

Im E-Commerce sollte Man früh lernen, welche Inhalte genutzt werden dürfen und wann Lizenzen erforderlich sind.

Hier ein Link des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zum Thema Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz.

E-Commerce ist also doch eine Raketenwissenschaft! Einige haben Spekuliert. Hier der erste Beweis.

25.05.2018 – DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Ich schätze die Datenschutzgrundverordnung ist auch heute noch einer der zentralen Aspekte von E-Commerce in Europa.

Kurzüberblick:


Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der gesamten Europäischen Union.

Sie soll sicherstellen, dass Daten von Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern verantwortungsvoll und transparent verarbeitet werden.

Zentrale Inhalte:

  • Stärkung der Rechte auf Datenschutz und Privatsphäre
  • Klare Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Einholung der Einwilligung vor Datenerhebung
  • Hohe Bußgelder bei Verstößen

Bedeutung für den E-Commerce:


Im Onlinehandel werden täglich personenbezogene Daten verarbeitet – etwa bei Bestellungen, Zahlungen oder Newslettern.

Im E-Commerce ist daher wichtig zu wissen, wie Kundendaten rechtssicher erhoben, gespeichert und verwendet werden. Datenschutz schafft Vertrauen und ist ein wesentlicher Bestandteil der Kundenbindung.

Praxistipp:


Überprüfe regelmäßig Deine Datenschutzerklärung und achte darauf, dass Einwilligungen eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Umfassende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung bei der IHK Hamburg.

03.12.2028 Verordnung (EU) 2018/302 (Geo-Blocking Verordnung)

Kurzüberblick:


Die Geo-Blocking-Verordnung der Europäischen Union soll ungerechtfertigte Diskriminierung beim grenzüberschreitenden Online-Handel verhindern. Sie sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden aus allen EU-Mitgliedstaaten gleich behandelt werden.

Zentrale Inhalte:

  • Keine Sperrung von Websites aufgrund des Wohnsitzes
  • Gleiche Zugangsbedingungen zu Online-Shops in allen EU-Ländern
  • Keine automatische Weiterleitung auf länderspezifische Seiten ohne Zustimmung
  • Gleichbehandlung bei Preisen, Zahlungsarten und Lieferbedingungen

Bedeutung für den E-Commerce:


Für Onlinehändler bedeutet das: Wer innerhalb der EU verkauft, darf Kundinnen und Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.

Praxistipp:


Prüfen Sie regelmäßig, ob Dein Online-Shop den Zugriff aus anderen EU-Ländern zulässt und keine automatischen Länderumleitungen aktiv sind.

Weiterführende Informationen zur Geo-Blocking Verordnung bei der IHK Stuttgart.

2019 Verpackungsgesetz, Änderungen im Urheberrecht und PSD2 (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

Das Jahr 2019 war weniger „spannend“ und dennoch sind mir drei Dinge dabei aufgefallen:

01.01.2019 – Inkrafttreten des Verpackungsgesetz (VerpackG)

Kurzüberblick:


Das Verpackungsgesetz regelt den Umgang mit Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen. Es soll die Vermeidung und das Recycling von Verpackungsabfällen fördern und für mehr Transparenz im Verpackungsmanagement sorgen.

Zentrale Inhalte:

  • Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Teilnahme an einem dualen System zur Entsorgung und Verwertung
  • Erweiterte Produktverantwortung für Hersteller und Händler
  • Verpflichtung zur korrekten Kennzeichnung und Meldung von Verpackungsmengen

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler, die Waren an private Endkunden versenden, gelten als Inverkehrbringer von Verpackungen und müssen sich im Verpackungsregister eintragen.

Verstöße können zu Bußgeldern oder Verkaufsverboten führen.

Praxistipp:


Registriere dein Unternehmen rechtzeitig im Verpackungsregister LUCID!

Diesmal hat die IHK Rhein-Neckar das Rennen gemacht mit Ihrem Beitrag zum Verpackungsgesetz.

Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Kurzüberblick:


Diese EU-Richtlinie zielt darauf ab, das Urheberrecht an die digitalen Märkte anzupassen.

Sie stärkt die Rechte von Urheberinnen und Urhebern und schafft einheitliche Regeln für die Nutzung kreativer Inhalte im Internet.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung neuer Vergütungsregeln für Urheber und ausübende Künstler
  • Verpflichtung von Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu lizenzieren
  • Verantwortung von Upload-Plattformen für Urheberrechtsverstöße
  • Erleichterungen für Bildung, Forschung und Kultureinrichtungen

Bedeutung für den E-Commerce:


Die Richtlinie betrifft insbesondere Plattformbetreiber, Content-Dienstleister und Unternehmen, die nutzergenerierte Inhalte anbieten.

Sie müssen sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nur mit entsprechender Lizenz veröffentlicht oder genutzt werden.

Praxistipp:


Überprüfe, ob Inhalte auf Deiner Website, Webshop oder Plattform urheberrechtlich geschützt sind, und sichere dir im Zweifel entsprechende Nutzungsrechte.

Wer Interesse geht kann den Gesamten Gesetzestext der EU hierzu nachlesen: Richtlinie (EU) 2019/790 Viel Spaß dabei!

Strong Customer Authentication (SCA) / Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Kurzüberblick:


Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) führt die starke Kundenauthentifizierung (SCA) ein, um den Online-Zahlungsverkehr sicherer zu machen.

Sie legt fest, dass bei elektronischen Zahlungen mindestens zwei unabhängige Sicherheitsmerkmale geprüft werden müssen

Zentrale Inhalte:

  • Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Zahlungen
  • Erhöhte Sicherheit durch Kombination aus Wissen, Besitz und Biometrie
  • Verpflichtung für Banken und Zahlungsdienstleister zur sicheren Schnittstellenbereitstellung
  • Förderung von Innovation und Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr

Bedeutung für den E-Commerce:


Die PSD2 sorgt für mehr Sicherheit und Vertrauen beim Online-Shopping, stellt Händler aber auch vor technische und organisatorische Herausforderungen.

Zahlungsprozesse müssen an die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung angepasst werden.

Praxistipp:


Achte darauf, dass Dein Shopsystem oder Zahlungsanbieter PSD2-konform ist und die Zwei-Faktor-Authentifizierung korrekt umgesetzt wird.

Die IHK Rhein-Neckar mausert sich zur seriösen Linkquelle. In diesem Falle zum Thema PSD2-Richtlinie.

2020 – Corona (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

2020 war ein Segen für den Online-Handel. Die Läden waren geschlossen und ich habe keinerlei Rechtliche Änderungen im E-Commerce ausmachen können.

Eventuell ist mir etwas durchgerutscht. Dafür haben wir aber im Jahr 2021 so richtig viel.

2021 – GWB-Novelle, Energieeffizienz-Etiketten, DSM-Richtlinie, OSS-Verfahren, UrhDaG und neues beim TTDSG (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

Wie angekündigt wurde 2021 wieder viel Bürokratie betrieben. Schauen wir es uns im Detail einmal an.

19.01.2021 – GWB-Digitalisierungsgesetz (GWB-Novelle)

Kurzüberblick:


Das GWB-Digitalisierungsgesetz modernisiert das deutsche Wettbewerbsrecht und stärkt die Kontrolle über große Digitalunternehmen. Ziel ist es, fairen Wettbewerb zu sichern und missbräuchliche Marktbeherrschung im Online-Bereich frühzeitig zu verhindern.

Zentrale Inhalte:

  • Erweiterte Eingriffsbefugnisse des Bundeskartellamts bei marktübergreifender Macht großer Plattformen
  • Schnellere Verfahren zur Wettbewerbsaufsicht in der Digitalwirtschaft
  • Neue Regeln gegen Selbstbevorzugung und Marktabschottung durch große Onlineplattformen
  • Anpassung des Wettbewerbsrechts an datengetriebene Geschäftsmodelle

Bedeutung für den E-Commerce:


Das Gesetz sorgt für mehr Fairness im digitalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber marktmächtigen Plattformen. Kleine und mittlere Onlinehändler profitieren von transparenteren Bedingungen und einem faireren Marktzugang.

Praxistipp:


Beobachte Änderungen bei großen Plattformen und Marktplätzen aufmerksam, da neue Regelungen auch Auswirkungen auf Geschäftsbedingungen und Sichtbarkeit haben können.

Der Perfekte Link für das GWB-Digitalisierungsgesetz kommt natürlich direkt vom Bundeskartellamt.

01.03.2021 – Energieeffizienz-Etiketten

Kurzüberblick:


Mit der Einführung neuer Energieeffizienz-Etiketten wurde das Kennzeichnungssystem für Elektrogeräte in der EU überarbeitet.

Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online- und stationären Einkauf.

Zentrale Inhalte:

  • Rückkehr zur klaren Skala von A bis G (statt A+++ bis D)
  • Einführung strengerer Mess- und Prüfverfahren
  • Verpflichtung zur Darstellung des Energielabels im Onlinehandel
  • QR-Code auf dem Etikett für zusätzliche Produktinformationen aus der EU-Datenbank EPREL
  • Neuskalierung, um Raum für technologische Fortschritte zu schaffen

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler müssen die neuen Etiketten sichtbar in ihren Produktdarstellungen einbinden und darauf achten, dass alte Kennzeichnungen entfernt werden.

Eine korrekte Darstellung der Energieeffizienzklasse ist verpflichtend und kann bei Verstößen abgemahnt werden.

Praxistipp:


Überprüfe regelmäßig Ihre Produktbeschreibungen und Bildmaterialien, um sicherzustellen, dass nur die aktuellen Energieeffizienz-Label nach EU-Vorgaben verwendet werden.

Jetzt geht die IHK Magdeburg ins Rennen. Umstellung auf das neue Energielabel.

07.06.2021 Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht

Kurzüberblick:


Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) in deutsches Recht wurde das Urheberrecht an die Anforderungen der digitalen Welt angepasst.

Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Kreativen, Plattformen und Nutzerinnen und Nutzern.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) zur Regulierung von Upload-Plattformen
  • Stärkere Vergütungsrechte für Urheberinnen und Urheber bei Online-Nutzung ihrer Werke
  • Pflichten für Plattformbetreiber, Lizenzen einzuholen und urheberrechtlich geschützte Inhalte zu schützen
  • Ausnahmen und Schranken für Zitate, Karikaturen, Parodien und wissenschaftliche Nutzung
  • Einführung von „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“, um unberechtigte Sperrungen zu vermeiden

Bedeutung für den E-Commerce:


Die Umsetzung der Richtlinie betrifft vor allem Plattformen, auf denen Inhalte hochgeladen werden können.

Betreiber müssen sicherstellen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nur mit Erlaubnis oder im Rahmen gesetzlicher Schranken genutzt werden. Gleichzeitig werden Urheberinnen und Urheber für die digitale Nutzung ihrer Werke besser vergütet.

Praxistipp:


Prüfen, ob auf deiner Website oderdeinem Marktplatz nutzergenerierte Inhalte bereitgestellt werden, und stelle sicher, dass die rechtlichen Anforderungen an Uploads und Lizenzierungen erfüllt sind.

Quelle: Butzer.de/Gesetze

01.07.2021 – OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

Kurzüberblick:


Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die Umsatzsteuerpflicht für grenzüberschreitende Onlineverkäufe innerhalb der EU.

Statt sich in jedem EU-Land einzeln steuerlich registrieren zu müssen, können Unternehmen ihre Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern abführen.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung eines zentralen Anlaufpunkts für die Umsatzsteuererklärung in der EU
  • Gilt für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen
  • Vereinfachte Registrierung und Abgabe über ein Online-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Schwellenwerte für Fernverkäufe wurden EU-weit vereinheitlicht (10.000 €)
  • Ziel: Verwaltungsaufwand reduzieren und Umsatzsteuerbetrug verhindern

Bedeutung für den E-Commerce:


Das OSS-Verfahren erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Onlinehändlern den Verkauf innerhalb der EU.

Alle steuerpflichtigen Umsätze können zentral gemeldet und abgeführt werden, ohne separate steuerliche Registrierung in jedem Mitgliedsstaat.

Trommelwirbel für die IHK Giessen-Friedberg mit Ihrem Beitrag zum One-Stop-Shop.

01.08.2021 UrhDaG – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

Kurzüberblick:


Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) setzt zentrale Teile der EU-Urheberrechtsreform um und regelt die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern für von Nutzern hochgeladene Inhalte. Ziel ist es, Urheberinnen und Urheber besser an der Nutzung ihrer Werke im Internet zu beteiligen.

Zentrale Inhalte:

  • Plattformbetreiber müssen für urheberrechtlich geschützte Uploads Lizenzen erwerben oder Nutzungen sperren
  • Urheberinnen und Urheber erhalten Anspruch auf eine angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke
  • Einführung des Konzepts der „mutmaßlich erlaubten Nutzung“, um legale Uploads (z. B. Zitate, Parodien) zu schützen
  • Verpflichtung zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren für Nutzer bei fehlerhaften Sperrungen
  • Einführung klarer Haftungsregelungen für Plattformbetreiber

Bedeutung für den E-Commerce:


Das Gesetz betrifft vor allem Anbieter von Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen können, etwa Marktplätze, soziale Netzwerke oder Content-Portale.

Diese müssen sicherstellen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte öffentlich zugänglich gemacht werden und Lizenzrechte ordnungsgemäß geklärt sind.

Praxistipp:


Stelle sicher, dass Ihre Plattform über funktionierende Upload-Filter, Lizenzierungsverfahren und Beschwerdeprozesse verfügt, um rechtssicher mit nutzergenerierten Inhalten umzugehen.

Schneller Link zum reingraben in die Materie: Gesetze im Internet Backslash UrhDaG

01.12.2021 – § 25 TTDSG Einwilligungspflicht für Cookies und Tracking

Kurzüberblick:
Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde der Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation neu geregelt.

Der heutige § 25 TDDDG konkretisiert die Anforderungen an den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien und legt fest, dass Nutzerinnen und Nutzer in das Speichern und Auslesen von Informationen auf ihren Endgeräten ausdrücklich einwilligen müssen.

Zentrale Inhalte:

  • Einwilligungspflicht für Cookies, Tracking-Pixel und ähnliche Technologien
  • Transparente Information über Zweck und Umfang der Datenerhebung
  • Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung verwendet werden
  • Parallele Anwendung von DSGVO und TDDDG für Online-Dienste
  • Verpflichtung zu datenschutzkonformen Consent-Bannern

Bedeutung für den E-Commerce:


Für Betreiber von Online-Shops und Websites bedeutet die Regelung, dass Cookies und Tracking-Technologien nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingesetzt werden dürfen.

Dadurch wird der Datenschutz gestärkt, während Unternehmen ihre Einwilligungsprozesse technisch und rechtlich anpassen müssen.

Praxistipp:


Nutze ein rechtskonformes Consent-Management-Tool, das den Anforderungen des § 25 TDDDG entspricht, und dokumentiere alle Einwilligungen revisionssicher.

Weitere Informationen zu Cookies im Internet von der IHK-Köln.

Und? Habe ich für 2021 zu viel verspochen? Keine Sorge da kommt noch vieles… Wie leben bereits in 2025!

2022 – Kaufrechtsreform, Update bei Geo-Blocking, Omnibus-Richtlinie und noch mehr… (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

2022 begann direkt mit einem Knall…

01.01.2022 – Kaufrechtsreform

Kurzüberblick:


Mit der Reform des Kaufrechts wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an die Anforderungen des digitalen Handels angepasst.

Ziel ist ein moderner Verbraucherschutz, der auch digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen einschließt – etwa Smartwatches, vernetzte Haushaltsgeräte oder Software.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung neuer Regeln für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen
  • Pflicht zu regelmäßigen Updates durch den Verkäufer, um Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten
  • Erweiterte Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher (jetzt 12 Monate)
  • Klarere Definitionen zu Sachmängeln bei digitalen Leistungen
  • Stärkere Informationspflichten gegenüber Kunden vor Vertragsschluss

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler müssen sicherstellen, dass ihre Produktbeschreibungen, AGB und Kundeninformationen den neuen Vorgaben entsprechen.

Besonders wichtig ist die Bereitstellung von Sicherheits- und Funktionsupdates für digitale Produkte über einen angemessenen Zeitraum.

Praxistipp:


Prüfe deine Produkttexte und Vertragsunterlagen regelmäßig und stelle sicher, dass digitale Waren und Software-Updates klar beschrieben und dokumentiert sind.

Unbedingt lesen – Kaufrecht 2022 der IHK München.

06.04.2022 – Geo-Blocking Verordnung (Update)

Kurzüberblick:


Das Update der Geo-Blocking-Verordnung konkretisiert die bestehenden Regeln für den grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU.

Ziel ist es, Barrieren beim Online-Kauf weiter abzubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmenden zu schaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Präzisierung der Gleichbehandlungspflicht: Händlerinnen und Händler dürfen Kundinnen und Kunden aus anderen EU-Ländern weiterhin nicht aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligen.
  • Erweiterte Transparenzpflichten: Online-Shops müssen klar angeben, in welche Länder sie liefern – und wann sie den Verkauf verweigern.
  • Anpassung an neue digitale Vertriebsformen: Auch Marktplätze und Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen.

Bedeutung für den E-Commerce:


Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Shops EU-weit rechtskonform sind.

Praxistipp:


Überprüfe regelmäßig Deine Länderauswahl, Versandbedingungen und Preisgestaltung auf Konformität mit der aktuellen Geo-Blocking-Verordnung.

Unzulässige Ländersperren oder Preisunterschiede können als Diskriminierung gelten und zu Abmahnungen führen.

28.05.2022 – Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161).

Kurzüberblick:


Die Omnibus-Richtlinie modernisiert den europäischen Verbraucherschutz und passt ihn an das digitale Zeitalter an.

Sie bringt umfangreiche Änderungen in mehreren EU-Verbraucherschutzrichtlinien, um mehr Transparenz und Fairness im Online-Handel zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte:

  • Neue Transparenzpflichten auf Online-Marktplätzen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, ob sie von einem Unternehmen oder einer Privatperson kaufen.
  • Bewertungen und Rankings: Betreiber müssen offenlegen, ob und wie Bewertungen geprüft werden und welche Kriterien das Ranking von Produkten beeinflussen.
  • Individuelle Preisgestaltung: Wenn Preise auf Basis automatisierter Entscheidungsfindung (z. B. Tracking) personalisiert werden, muss dies ausdrücklich angegeben werden.
  • Höhere Bußgelder: Bei schwerwiegenden Verstößen können Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden.

Bedeutung für den E-Commerce:


Die Richtlinie betrifft nahezu alle Online-Händlerinnen und -Händler, insbesondere Plattformen und Shops mit Kundenbewertungen.

Sie verpflichtet zu mehr Offenheit in Preisgestaltung, Bewertungssystemen und Geschäftsmodellen.

Praxistipp:


Überprüfe Deine Produktbewertungen, Kundenbewertungen, Preisdarstellungen und Anbieterkennzeichnungen auf Transparenz und Korrektheit. Ein Verstoß kann teuer werden.

Hier das amtliche Faltblatt der EU zur Richtlinie (EU) 2019/2161.

01.07.2022 – Verschärfung des VerpackG (Verpackungsgesetz)

Kurzüberblick:


Zum 1. Juli 2022 wurde das Verpackungsgesetz erneut angepasst, um mehr Transparenz und Verantwortung im Umgang mit Verpackungen zu schaffen.

Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Recycling zu fördern und eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten zu erreichen.

Zentrale Inhalte:

  • Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten: Jeder, der Verpackungen in Umlauf bringt – auch reine Versand- oder Serviceverpackungen –, muss sich im Verpackungsregister LUCID eintragen.
  • Systembeteiligungspflicht ausgeweitet: Auch kleine Online-Händler und Importeure sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen.
  • Marktplatz- und Fulfillment-Verantwortung: Plattformen wie Amazon oder eBay dürfen nur noch Händler zulassen, die eine gültige LUCID-Registrierung nachweisen.
  • Erhöhte Kontrollen und Bußgelder: Verstöße können zum Verkaufsverbot und zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Bedeutung für den E-Commerce:


Händlerinnen und Händler, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen ihre Registrierung und Systembeteiligung nachweisen können.

Ohne LUCID-Eintrag ist der Verkauf in Deutschland unzulässig.

Praxistipp:


Überprüfen Deine LUCID-Registrierung und Verträge mit Entsorgungspartnern.

Auch kleine Händlerinnen und Händler müssen die Pflichten vollständig erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden.

Hier ein Link der IHK Schwarzwald zur Verschärfung des Verpackungsgesetz.

01.07.2022 – Kündigungsbutton – Gesetz für faire Verbraucherverträge

Kurzüberblick:


Mit dem zweiten Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge wurde der sogenannte Kündigungsbutton verpflichtend eingeführt.

Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache, digitale Möglichkeit zur Vertragskündigung zu bieten – insbesondere bei Online-Abos und laufenden Dienstleistungsverträgen.

Zentrale Inhalte:

  • Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons: Anbieter, die Online-Verträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen gut sichtbaren Button mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder einer vergleichbaren Formulierung platzieren.
  • Direkte Kündigungsmöglichkeit: Über den Button muss der Vertrag ohne Hürden elektronisch kündbar sein – ohne Login-Zwang oder zusätzliche Anrufe.
  • Kündigungsbestätigung: Nach Absenden der Kündigung muss der Anbieter unverzüglich den Erhalt bestätigen.
  • Verstöße: Fehlt der Button oder ist er unzureichend umgesetzt, kann dies als Wettbewerbsverstoß geahndet werden.

Bedeutung für den E-Commerce:


Online-Shops, Plattformen und Abo-Modelle müssen ihre Websites technisch anpassen. Ein nicht funktionierender Kündigungsbutton birgt ein erhebliches Abmahnrisiko.

Praxistipp:


Prüfe, ob deine Vertragsmodelle online kündbar sind. Platziere den Kündigungsbutton gut sichtbar – am besten im Kundenkonto oder im Footer.

Weitere Informationen bei der IHK Köln zu Faire Verbraucherverträge.

01.08.2022 – Neue Regelungen im Nachweisgesetz (NachwG)

Kurzüberblick:


Zum 1. August 2022 wurde das Nachweisgesetz überarbeitet, um die EU-Richtlinie zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen umzusetzen.

Arbeitgeber müssen nun umfassender über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren.

Zentrale Inhalte:

  • Erweiterte Informationspflichten: Arbeitsverträge müssen detaillierte Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen, Überstundenregelungen und Probezeit enthalten.
  • Schriftformerfordernis bleibt bestehen: Der Nachweis muss weiterhin in Papierform erfolgen – eine rein digitale Übermittlung reicht nicht aus.
  • Neue Fristen: Die Informationen müssen spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen. Dadurch erhalten Beschäftigte mehr Transparenz.
  • Bußgelder bei Verstößen: Fehlende oder fehlerhafte Nachweise können mit bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Bedeutung für den E-Commerce:


Auch Onlinehändler, Agenturen oder Start-ups mit Angestellten sind betroffen. Sie müssen ihre Arbeitsverträge anpassen und die Nachweispflichten erfüllen.

Praxistipp:


Überprüfe Deine Arbeitsvertragsmuster. Ergänze alle relevanten Punkte und sorge dafür, dass neue Mitarbeitende die Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhalten.

Endlich Mal eine regionale IHK. Erfurt! Nachweisgesetz.

16.11.2022 – Digital Markets Act (DMA) / Digital Service Act (DSA)

Kurzüberblick:


Mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act hat die EU ein neues Regelwerk geschaffen, das den digitalen Raum sicherer und fairer gestalten soll.

Beide Gesetze definieren klare Verantwortlichkeiten für Online-Plattformen und große Digitalkonzerne.

Zentrale Inhalte:

  • Digital Services Act (DSA): Er verpflichtet Online-Plattformen, illegale Inhalte schneller zu entfernen und Nutzer besser zu schützen. Außerdem müssen Anbieter transparenter über Werbung, Algorithmen und Moderationsentscheidungen informieren.
  • Digital Markets Act (DMA): Er richtet sich an große Plattformen, sogenannte „Gatekeeper“. Diese dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, um Wettbewerber zu benachteiligen.
  • Mehr Verantwortung und Kontrolle: Plattformen müssen Risiken regelmäßig bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergreifen.
  • Hohe Strafen bei Verstößen: Die EU kann Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Bedeutung für den E-Commerce:


Online-Händler, Marktplatzbetreiber und Dienstleister müssen ihre Systeme auf Transparenz und Sicherheit prüfen.

Der DSA betrifft besonders den Umgang mit Kundenbewertungen, Produktangeboten und Werbung.

Praxistipp:


Prüfe, welche Pflichten für Deine Plattform gelten. Dokumentiere interne Abläufe und erstelle Berichte über Inhalte, Moderation und Werbepraxis.

Diesmal ein interner Link zu einem Beitrag von mir zum DSA.

2023 – LkSG, DAC7-Richtlinie, Neues im Urheberrecht, HinSchG und Anpassung Elektrogesetz (ElektroG) (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

2023 war eher ein ruhiges Jahr, was Rechtliche Änderungen im E-Commerce angeht. Aber ein paar Dinge haben sich natürlich auch in diesem Jahr ergeben…

01.01.2023 – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Kurzüberblick:


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Ziel ist es, verantwortungsvolle Produktion und faire Arbeitsbedingungen weltweit zu fördern.

Zentrale Inhalte:

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Risiken für Menschenrechte und Umwelt systematisch erkennen, bewerten und minimieren.
  • Risikomanagement: Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdeverfahren.
  • Berichtspflichten: Unternehmen müssen jährlich offenlegen, wie sie ihre Pflichten erfüllen. Die Berichte werden öffentlich zugänglich gemacht.
  • Kontrolle und Sanktionen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bedeutung für den E-Commerce:


Auch Handelsunternehmen und große Online-Plattformen sind betroffen, wenn sie Produkte von internationalen Zulieferern beziehen.

Dadurch steigt die Verantwortung, Lieferketten transparent und nachhaltig zu gestalten.

Praxistipp:


Analysiere Deine Lieferantenstruktur. Dokumentiere Risiken und ergreife vorbeugende Maßnahmen.

Eine gute Kommunikation mit Partnern entlang der Lieferkette stärkt Vertrauen und reduziert Haftungsrisiken.

Nur in der Heimat! Weitere Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der IHK Gera.

Aber Stopp! War da nicht was?

Aussetzung der Berichtspflicht


Seit dem 3. September 2025 wurde beschlossen, dass die Pflicht zur Berichterstattung (§ 10 Abs. 2–4 LkSG) rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 entfallen soll.

Das heißt: Unternehmen müssen keine Jahresberichte mehr über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten mehr übermitteln.

Ein Herz für Human Resources?

01.01.2023 – DAC7-Richtlinie (Meldepflicht für digitale Plattformen)

Kurzüberblick:


Mit der DAC7-Richtlinie führt die Europäische Union neue Transparenzpflichten für digitale Plattformen ein.

Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel zu schaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Meldepflicht für Plattformbetreiber: Digitale Plattformen wie eBay, Etsy oder Airbnb müssen Informationen über Verkäuferinnen und Verkäufer an die Finanzbehörden übermitteln.
  • Erfasste Daten: Dazu gehören Name, Anschrift, Steuer-ID, Bankverbindung und Höhe der erzielten Einnahmen.
  • Pflichten der Verkäufer: Anbieter müssen ihre Daten vollständig angeben, damit Plattformen ihrer Meldepflicht nachkommen können.
  • Datenaustausch zwischen EU-Staaten: Die nationalen Behörden teilen die gemeldeten Informationen, um Steuerbetrug zu verhindern.

Bedeutung für den E-Commerce:


Online-Händler und Selbstständige, die über Plattformen verkaufen, sollten ihre steuerlichen Daten aktuell halten.

Falsche oder unvollständige Angaben können zu Nachfragen oder steuerlichen Konsequenzen führen.

Praxistipp:


Überprüfe regelmäßig deine Verkäuferkonten und stelle sicher, dass alle steuerrelevanten Informationen korrekt und vollständig sind. Dadurch vermeidest Du Rückfragen und mögliche Sanktionen.

Meldepflicht für digitale Plattformen – IHK Schleswig-Holstein.

07.06.2023 – Auskunftspflicht im Urheberrecht tritt in Kraft

Kurzüberblick:


Mit der Einführung des § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) stärkt der Gesetzgeber die Position von Urheberinnen und Urhebern gegenüber ihren Vertragspartnern.

Ziel ist mehr Transparenz bei der wirtschaftlichen Verwertung von Werken.

Zentrale Inhalte:

  • Regelmäßige Auskunftspflicht: Verwerter – also Verlage, Produzenten oder Plattformen – müssen ihren Urheberinnen und Urhebern mindestens einmal im Jahr Auskunft über die Nutzung ihrer Werke und die daraus erzielten Erträge geben.
  • Recht auf Nachverhandlung: Wenn sich zeigt, dass die vereinbarte Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht, können Urheber eine Anpassung verlangen.
  • Keine Ausnahmen für digitale Nutzung: Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Online-Veröffentlichungen, Streaming-Plattformen und andere digitale Formate.
  • Erleichterungen für kleine Unternehmen: Kleinere Betriebe können von bestimmten Nachweispflichten befreit werden, wenn der Aufwand unverhältnismäßig wäre.

Bedeutung für den E-Commerce:


Betreiber von Online-Plattformen oder Medienportalen müssen Vertragsverhältnisse mit Kreativen transparenter gestalten.

Die jährliche Informationspflicht sorgt dafür, dass Urheber fair am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke beteiligt bleiben.

Praxistipp:


Überprüfen bestehende Lizenz- und Nutzungsverträge. Sorg dafür, dass die jährliche Informationsweitergabe dokumentiert und rechtssicher erfolgt. Dadurch vermeidest Du Konflikte und stärkst langfristige Kooperationen.

Und wieder in meinem Bundesland. Das sagt die IHK Erfurt zum Thema Auskunftspflicht im Urheberrecht.

01.07.2023 – Anpassung des Elektrogesetzes (ElektroG)

Kurzüberblick:


Zum 1. Juli 2023 wurde das Elektrogesetz angepasst, um den Online-Handel stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Ziel ist es, illegale Verkäufe von Elektrogeräten ohne ordnungsgemäße Registrierung zu verhindern und die Entsorgungspflichten gerechter zu verteilen.

Zentrale Inhalte:

  • Pflichten für Online-Marktplätze: Plattformen wie Amazon, eBay oder Kaufland.de dürfen nur noch Händler zulassen, die eine gültige Registrierung bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) nachweisen können.
  • Kontrollpflichten: Marktplatzbetreiber müssen aktiv prüfen, ob Verkäufer ihre Herstellerpflichten erfüllen. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss vom Verkauf.
  • Verantwortung für Fulfillment-Dienstleister: Dienstleister, die Lagerung oder Versand übernehmen, haften mit, wenn sie für nicht registrierte Hersteller handeln.
  • Mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Durch die neuen Pflichten wird nachvollziehbar, wer Elektrogeräte in Verkehr bringt und wie sie entsorgt werden.

Bedeutung für den E-Commerce:


Die Änderungen betreffen insbesondere Plattformhändler und Importeure. Sie müssen sicherstellen, dass alle angebotenen Elektrogeräte ordnungsgemäß registriert sind.

Marktplätze riskieren sonst Bußgelder oder Verkaufsverbote.

Praxistipp:


Überprüfen regelmäßig deine EAR-Registrierung und speichere die Nachweise zentral ab. Dadurch kannst Du im Fall einer Kontrolle schnell belegen, dass Dein Handel den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Hier ein Merkblatt der IHK Nord Westfalen zur Anpassung des Elektrogesetz.

02.07.2023 – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Kurzüberblick:


Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um.

Es schützt Personen, die auf Rechtsverstöße oder Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, vor Repressalien.

Zentrale Inhalte:

  • Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ab 50 Mitarbeitenden
  • Möglichkeit zur anonymen oder vertraulichen Meldung
  • Fristen für Rückmeldung und Dokumentation
  • Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorgaben

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Plattformbetreiber müssen sichere Kanäle für Hinweise schaffen – insbesondere zu Datenschutz, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverstößen.

Praxistipp:


Richte eine digitale, leicht zugängliche Meldestelle ein – etwa über ein sicheres Onlineformular oder ein externes Hinweisgebersystem.

Schulen die Führungskräfte im Umgang mit Hinweisen und dokumentieren alle Meldungen sorgfältig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Weiterer Lesestoff hierzu bei der IHK Stuttgart unter Whistleblowing.

2024 – EWKFondsG, DDG ersetzt TMG, EU AI Act, W-IdNr. und GPSR (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

Endlich kommt Mal weder Leben in die Bude. 2023 war ein sehr langweiliges Jahr, was rechtliche Änderungen im E-Commerce betrifft. Da geht definitiv noch mehr.

01.01.2024 – Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Kurzüberblick:


Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu einer finanziellen Beteiligung an den Kosten der Abfallbeseitigung.

Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Plastikabfälle zu verringern und den Ressourcenkreislauf zu stärken.

Zentrale Inhalte:

  • Hersteller müssen sich beim Umweltbundesamt registrieren
  • Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen
  • Zahlung einer Abgabe in einen Fonds zur Finanzierung kommunaler Reinigungsmaßnahmen
  • Gilt für Produkte wie To-Go-Becher, Verpackungen und Feuchttücher

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler, die betroffene Produkte vertreiben, sind ebenfalls registrierungs- und abgabepflichtig. Fehlende Registrierung kann zu Vertriebsverboten und Bußgeldern führen.

Praxistipp:


Überprüfe dein Sortiment und registriere dich ggf. rechtzeitig beim Umweltbundesamt, um Sanktionen zu vermeiden.

Hier das komplette Gesetz über den Einwegkunststofffonds.

14.05.2024 – Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Kurzüberblick:


Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und dient der nationalen Umsetzung des EU-Digital Services Act (DSA).

Es schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste und stärkt die Verantwortung von Plattformen und Onlineanbietern.

Zentrale Inhalte:

  • Ablösung des TMG durch ein modernes Regelwerk für digitale Dienste
  • Klare Pflichten zu Transparenz, Meldung und Entfernung illegaler Inhalte
  • Einführung von Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen und Hostingdienste
  • Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als nationale Aufsichtsbehörde

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Plattformbetreiber müssen ihre Informationspflichten, AGB und Meldeprozesse prüfen.

Verstöße gegen das DDG können Bußgelder und behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Praxistipp:


Aktualisiere Impressum, Datenschutz- und Nutzungsbedingungen und informiere dich über neue Meldepflichten bei illegalen Inhalten.

Diesmal wieder ein interner Link zum DDG.

01.08.2024 – EU AI Act (Gesetz über Künstliche Intelligenz)

Kurzüberblick:


Der EU AI Act ist die erste umfassende europäische Regelung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Ziel ist es, Innovation zu fördern und zugleich Sicherheit, Transparenz und Grundrechte zu schützen. Das Gesetz teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein und definiert Pflichten je nach Risiko.

Zentrale Inhalte:

  • Einstufung von KI-Systemen in vier Risikostufen: verboten, hoch, begrenzt, minimal
  • Strenge Anforderungen an Hochrisiko-KI (z. B. in Rekrutierung, Kreditvergabe, biometrischer Erkennung)
  • Transparenzpflichten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen
  • Sanktionen bei Verstößen – Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes

Bedeutung für den E-Commerce:


KI-gestützte Tools in Marketing, Kundenservice oder Produktempfehlungen müssen auf Transparenz und Fairness geprüft werden.

Händler, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten, sollten deren Risikoklasse kennen und dokumentieren.

Praxistipp:


Führe ein KI-Register im Unternehmen ein und dokumentiere, wo und wie KI genutzt wird – so bleibst du auch bei künftigen Prüfungen auf der sicheren Seite.

Ich schätze das Thema KI / AI treibt uns alle um. Auch dieser Blogbeitrag wurde unter meiner Regie mithilfe einer KI erstellt. Weitere Informationen zum EU-AI Act in meinem Blog.

01.11.2024 – Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)

Kurzüberblick:


Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) wird ein einheitliches Identifikationssystem für Unternehmen in Deutschland eingeführt.

Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Die Einführung erfolgt schrittweise ab November 2024.

Zentrale Inhalte:

  • Jede wirtschaftlich tätige Person oder Organisation erhält eine eindeutige W-IdNr
  • Ersetzt langfristig verschiedene bisherige Identifikationsnummern (z. B. Steuernummer)
  • Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Nutzung in steuerlichen und behördlichen Verfahren

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Agenturen müssen (wenn zugeteilt und erforderlich) künftig ihre W-IdNr in geschäftlichen Dokumenten, im Impressum und bei Steuererklärungen angeben.

Das erleichtert die Zuordnung und Kommunikation mit Behörden.

Praxistipp:


Halte deine Unternehmensdaten aktuell und prüfe rechtzeitig, wann du deine W-IdNr erhältst. Plane die Anpassung deiner Rechnungs- und Shop-Systeme ein.

Weitere Hinweise zur Wirtschafts-Identifikationsnummer bei der IHK Darmstadt.

13.12.2024 – Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Kurzüberblick:


Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) modernisiert das bisherige Produktsicherheitsrecht und ersetzt die alte Richtlinie 2001/95/EG.

Sie gilt seit 13. Dezember 2024 verbindlich für alle Unternehmen, die Produkte an Verbraucher in der EU vertreiben – online wie offline. Ziel ist mehr Verbraucherschutz, Transparenz und Rückverfolgbarkeit.

Zentrale Inhalte:

  • Einheitliche Sicherheitsanforderungen für alle Verbraucherprodukte
  • Stärkere Verantwortung für Online-Marktplätze und Händler
  • Pflicht zu Rückverfolgbarkeit und klaren Herstellerinformationen
  • Schnelleres Verfahren bei Rückrufen und Sicherheitswarnungen
  • Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Produkte über das Safety-Gate-System

Bedeutung für den E-Commerce:


Händler müssen prüfen, ob alle angebotenen Produkte den neuen Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten entsprechen.

Plattformen sind verpflichtet, aktiv gegen gefährliche Produkte vorzugehen und Sicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren.

Ich schätze die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit hat Ende 2024 echt bei vielen Onlinehändler zu massiven Problemen, Verunsicherung und natürlich Pflegeaufwand geführt.

Praxistipp:


Überprüfe Produktdatenblätter, Herstellerangaben und Rückrufprozesse. Stelle sicher, dass dein Online-Shop korrekte Sicherheitsinformationen anzeigt und du mit deinen Lieferanten klare Haftungsregeln vereinbart hast.

Auch hierzu habe ich bereits einen Blogbeitrag verfasst unter Produktsicherheitsverordnung.

2025 – Elektronische Rechnungsstellung, BEG IV, EinwV, BFSG, Ende des OS-Links und weiteres… (Rechtliche Änderungen im E-Commerce)

01.01.2025 – Elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Kurzüberblick:


Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland schrittweise verpflichtend.

Ziel ist eine effizientere, digitale und EU-konforme Abwicklung des Rechnungsaustauschs.

Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das die Vorgaben der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie umsetzt.

Zentrale Inhalte:

  • Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen ab 01.01.2025 für alle Unternehmen
  • Pflicht zur Ausstellung solcher Rechnungen folgt schrittweise bis 2028
  • Nur strukturierte E-Rechnungen im Format EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.2) gelten als rechtskonform
  • Ziel: Vereinfachung der Umsatzsteuerkontrolle und Reduzierung von Bürokratie

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler, Agenturen und Dienstleister müssen ihre Buchhaltungs- und ERP-Systeme auf den elektronischen Rechnungsaustausch umstellen.

PDF-Dateien gelten künftig nicht mehr als gültige elektronische Rechnung.

Praxistipp:


Prüfe frühzeitig, ob dein Rechnungsprogramm E-Rechnungsformate unterstützt. Plane die Integration mit deinem Steuerberater oder ERP-System, um ab 2025 reibungslos compliant zu sein.

Informationen der IHK Darmstadt: Alle Unternehmen müssen
E-Rechnungen empfangen können
.

01.01.2025 – Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Kurzüberblick:


Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen von unnötigen Melde- und Aufbewahrungspflichten befreien und die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen.

Ziel ist es, Zeit und Kosten im Geschäftsalltag zu reduzieren.

Zentrale Inhalte:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre
  • Erleichterungen bei Melde- und Nachweispflichten
  • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und mehr Nutzung elektronischer Nachweise
  • Vereinfachungen für kleine Unternehmen und Start-ups

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Agenturen profitieren von weniger Bürokratie und digitalisierten Prozessen – etwa bei Steuerpflichten, Nachweisen und Dokumentationen.

Besonders die kürzeren Aufbewahrungsfristen und die einheitliche Identifikationsnummer bringen langfristige Entlastung.

Praxistipp:


Nutze die Umstellung, um deine Dokumentenablage zu digitalisieren und alte Prozesse zu verschlanken. Prüfe, welche Nachweise künftig elektronisch übermittelt werden können.

Hier direkt in das Bundesgesetzblatt reinschnuppern. Alles zum Bürokratieentlastungsgesetz. Irgendwie ziemliche Ironie dieses Gesetz hier in diesem Beitrag zu erwähnen.

Aber Achtung:

Die Aufbewahrungsfrist für andere wichtige Dokumente wie Jahresabschlüsse und Konzernlageberichte bleibt unverändert bei zehn Jahren

01.04.2025 – Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV

Kurzüberblick:


Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) konkretisiert die Regeln TDDDG. Sie legt fest, wie Einwilligungsverwaltungsdienste (Consent Manager) technisch und organisatorisch gestaltet sein müssen.

Ziel ist es, einheitliche und nutzerfreundliche Verfahren für Cookie- und Tracking-Einwilligungen zu schaffen.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung eines einheitlichen technischen Standards für Einwilligungsverwaltungen
  • Anbieter müssen neutral, transparent und datenschutzkonform arbeiten
  • Nutzer sollen ihre Einwilligungen zentral verwalten und widerrufen können
  • Zertifizierungspflicht für anerkannte Einwilligungsverwaltungsdienste durch die BfDI

Bedeutung für den E-Commerce:

Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung führt zu keinerlei Handlungsbedarf für Seitenbetreiber.

Hier Informationen zur Einwilligungsverordnung von der IT-Recht Kanzlei.

28.05.2025 – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Kurzüberblick:


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.

Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – damit sie für alle Menschen, insbesondere mit Behinderungen, zugänglich sind.

Zentrale Inhalte:

  • Ab 28. Juni 2025 gilt die Barrierefreiheitspflicht für neue digitale Angebote
  • Betrifft Websites, Online-Shops, Apps, E-Books, Selbstbedienungsterminals u. a.
  • Anforderungen an Darstellung, Navigation, Bedienbarkeit und Verständlichkeit
  • Gilt für private Anbieter mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Überwachung durch Marktüberwachungsbehörden der Länder

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Dienstleister müssen ihre Websites und Apps technisch und inhaltlich barrierefrei gestalten.

Dazu zählen z. B. Kontraste, Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit und klare Formulierungen. Verstöße können Bußgelder und Abmahnungen nach sich ziehen.

Praxistipp:


Prüfe deine Website mit Tools wie WAVE oder Accessibility Insights und orientiere dich an den WCAG 2.1-Standards.

Lies gern auch nochmals meinen Post-Beitrag zu:

Das BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

20.07.2025 – Wegfall des OS-Links

Kurzüberblick:


Am 20. Juli 2025 wurde die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) endgültig eingestellt. Damit entfällt auch die Pflicht, den sogenannten OS-Link in Impressum und AGB von Onlinehändlern anzugeben.

Grund ist die geringe Nutzung und der bürokratische Aufwand des bisherigen Systems.

Zentrale Inhalte:

  • Die OS-Plattform der EU wird abgeschaltet
  • Händler müssen den Link aus Impressum, AGB und E-Mails entfernen
  • Pflichtangaben zur Streitbeilegung nach § 36 VSBG bleiben bestehen
  • Nationale Schlichtungsstellen bleiben weiterhin möglich

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler müssen ihre Rechtstexte anpassen, um keine veralteten oder irreführenden Informationen bereitzustellen.

Wer den OS-Link nach dem Stichtag weiterhin führt, riskiert Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoßes.

Praxistipp:


Überprüfe dein Impressum, deine AGB und Mail-Vorlagen und entferne alle Hinweise auf die OS-Plattform. Aktualisiere gleichzeitig deine Angaben zur Verbraucherschlichtung nach deutschem Recht.

News der IHK Lahn-Dill zur Abschaltung der OS-Plattform.

01.07.2025 – Neue Online-Energiekennzeichnung für Wäschetrockner

Kurzüberblick:


Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue EU-Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Wäschetrocknern.

Ziel ist eine transparentere und einheitlichere Darstellung des Energieverbrauchs, um Verbraucher besser zu informieren und energieeffiziente Geräte zu fördern.

Zentrale Inhalte:

  • Neue Skala von A bis G ersetzt die bisherigen Energieeffizienzklassen
  • Verpflichtende Darstellung des Labels und Produktdatenblatts in Online-Shops
  • Händler müssen sicherstellen, dass Energiedaten in Preisnähe angezeigt werden
  • Aktualisierte Anforderungen an technische Produktdatenbanken (EPREL)

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler, die Wäschetrockner vertreiben, müssen ihre Produktseiten anpassen. Das betrifft sowohl das sichtbare Energielabel als auch den Link zur EU-Produktdatenbank. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu Abmahnungen führen.

Praxistipp:


Überprüfe deine Produktdarstellungen und integriere die neuen Labelgrafiken und Datenblätter.

Mehr zu diesem Thema direkt bei der Verbraucherschutzzentrale Energielabel für Trockner.

12.09.2025 – EU Data Act (2023/2854)

Kurzüberblick:


Der Data Act schafft harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten, vor allem bei vernetzten Produkten und Dienstleistungen.

Er stärkt die Rechte von Nutzern und Unternehmen und verpflichtet Dateninhaber zu neuen Pflichten, um Datenzugänglichkeit, Transparenz und Wettbewerb zu fördern.

Zentrale Inhalte (Stichpunkte):

  • Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte müssen technische Daten verfügbar machen und Nutzern Zugriff ermöglichen
  • Transparenzpflichten: vor Vertragsabschluss sollen Nutzer über Datennutzung, Verarbeitung und Weitergabe informiert werden
  • Vertragsregeln: Unfaire Klauseln bei Datennutzung zwischen Unternehmen sind unzulässig
  • Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten (z. B. Cloud-Anbieter) wird erleichtert
  • Rolle öffentlicher Stellen: in Ausnahmesituationen dürfen sie Zugang zu Daten verlangen
  • Interoperabilität und Standardisierung technischer Formate für Datenzugang und -teilung
  • Stufenweise Wirkung: manche Pflichten gelten erst später oder für neue Produkte

Bedeutung für den E-Commerce:


Auch Händler und Plattformanbieter werden betroffen, wenn sie vernetzte Produkte vertreiben oder Dienste anbieten, die Daten generieren (z. B. Smart Devices, IoT).

Sie müssen sicherstellen, dass Datenzugriff, Transparenz und Vertragsbedingungen den neuen Anforderungen entsprechen.

Praxistipp:


Beginne mit einem Data-Act-Check: identifiziere, welche Produkte Daten generieren, welche Verträge angepasst werden müssen und wie du Nutzern Datentransparenz und Zugriff gewährleisten kannst.

Weitere Informationen zum Data-Act finden sich direkt bei der EU.

07.10.2025 – Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Kurzüberblick:


Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergänzt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und regelt deren Umsetzung in deutsches Recht.

Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung über den Vertrieb bis zur Entsorgung – nachhaltiger und transparenter zu gestalten.

Zentrale Inhalte:

  • Nationale Umsetzung und Kontrolle der EU-Batterieverordnung
  • Einführung eines digitalen Batteriepasses für bestimmte Batteriearten
  • Strengere Rücknahme- und Recyclingpflichten für Händler und Hersteller
  • Verpflichtung zur Registrierung im BattG-Melderegister
  • Erweiterte Informationspflichten gegenüber Verbrauchern

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler, die Batterien oder Geräte mit Batterien vertreiben, müssen neue Kennzeichnungs-, Rücknahme- und Informationspflichten erfüllen.

Die Nachverfolgbarkeit und Dokumentation der Lieferketten wird wichtiger.

Praxistipp:


Prüfe deine Lieferantenverträge und Produktbeschreibungen. Stelle sicher, dass du nur registrierte Batterien vertreibst und dein Shop die neuen Informationspflichten klar und sichtbar umsetzt.

Rechtliche Änderungen im E-Commerce – Was kommt als nächstes?

Rechtliche Änderungen im E-Commerce werden auch zukünftig das operative Geschäft massiv beeinflussen.

NIS2-Richtlinie – verabschiedet im November 2022

Kurzüberblick:


Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit.

Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie von 2016 und verpflichtet mehr Unternehmen, ein höheres Sicherheitsniveau bei IT-Systemen, Netzwerken und Daten zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte:

  • Erweiterter Geltungsbereich auf mehr Branchen und Unternehmensgrößen
  • Verpflichtung zu Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und Incident-Reporting
  • Einführung von Bußgeldern bei Verstößen (ähnlich der DSGVO)
  • Verantwortung der Geschäftsleitung für IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Nationale Aufsicht durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Bedeutung für den E-Commerce:


Auch Onlinehändler, Zahlungsdienstleister und Hosting-Anbieter können unter die neuen Pflichten fallen, insbesondere wenn sie als „wichtige Einrichtungen“ gelten. IT-Sicherheitsmanagement und Notfallpläne werden verbindlich.

Praxistipp:


Analysiere frühzeitig, ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt. Implementiere unabhängig davon grundlegende Sicherheitsstandards und richte klare Prozesse für Meldungen von Sicherheitsvorfällen ein.

Mehr dazu bei der IHK Nord Westfalen.

Neuer Gesetzesentwurf: UWG & Umweltaussagen („Klimaneutral“) / Green Claims

Kurzüberblick:


Ein aktueller Gesetzesentwurf plant Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Er soll die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) umsetzen und klare Regeln für umweltbezogene Aussagen schaffen — insbesondere zur Verwendung von Begriffen wie „klimaneutral“.

Zentrale Inhalte (Stichpunkte):

  • Erweiterung von § 5 UWG: Umweltaussagen, die ohne belastbare Belege getroffen werden, sollen als irreführend gelten
  • Umweltmerkmale wie „sozial“, „reparierbar“, „Langlebigkeit“ sollen ausdrücklich in die Merkmalsliste aufgenommen werden
  • Aussagen über „Klimaneutralität“ durch Kompensation allein sollen als unzulässig gelten, sofern sie sich nicht auf den gesamten Lebenszyklus stützen und öffentlich transparent belegt sind
  • Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sind
  • Neue Nummern im Anhang § 3 Absatz 3 UWG: Einschluss von „irreführenden Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Softwareaktualisierung“ als unzulässige Praktiken

Bedeutung für den E-Commerce:


Für Onlinehändler wird das Werben mit „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder ähnlichen Begriffen deutlich riskanter.

Wer diese Aussagen ohne nachvollziehbare Quellen oder Belege macht, kann abgemahnt werden.

Der Gesetzesentwurf zwingt dazu, Umweltaussagen zu präzisieren, Belege offen zu legen und die Kommunikation nachhaltiger Produkte deutlich transparenter zu gestalten.

Praxistipp:


Überprüfe jetzt deine Produktangaben und Werbeaussagen. Entferne unsichere Umweltaussagen und bereite Belege oder Zertifizierungen vor, um bei In-Kraft-Treten des Gesetzes rechtssicher agieren zu können.

Hier ist der Link zum Gesetzesentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb

2026 – Rechtliche Änderungen im
E-Commerce

2026 – Right to Repair

Kurzüberblick:


Die EU hat im Juli 2024 eine Richtlinie verabschiedet, die das „Recht auf Reparatur“ für bestimmte Produkte garantiert.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.

Zentrale Inhalte (Stichpunkte):

  • Verbraucher dürfen Hersteller zur Reparatur technischer Produkte verpflichten, wenn sie nach EU-Recht „reparierbar“ sind (z. B. Waschmaschinen, Staubsauger, Mobiltelefone).
  • Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Fristen bereitstellen.
  • Wenn Verbraucher statt Ersatz eine Reparatur wählen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Reparatur.
  • Einführung eines europäischen Reparatur-Informationsformulars, das klare Angaben zu Kosten, Dauer, Ersatzprodukt etc. enthält.
  • Bau einer europäischen Online-Reparaturplattform, damit Verbraucher Reparaturbetriebe leichter finden und Dienstleistungen vergleichen können.

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler und Plattformbetreiber müssen ihre Angebote und After-Sales-Services anpassen.

Besonders wichtig sind Produktbeschreibungen (Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit), Preisangaben und Lieferzeiten für Ersatzteile.

Auch die Darstellung von Gewährleistungsregeln muss klar und gesetzeskonform sein. Fehlt das, drohen Abmahnungen und Imageverlust.

Praxistipp:


Prüfe dein Produktsortiment und Lieferketten:

  • Sind Ersatzteile vorhanden?
  • Können diese schnell geliefert werden?

Sorge dafür, dass Reparaturinfos sichtbar sind und wenn Nutzer statt Neuware die Reparatur wählen, die Gewährleistung entsprechend verlängert wird.

Vorr. 19.06.2026 – Widerrufsbutton und § 356a BGB

Kurzüberblick:


Mit der geplanten Einführung eines Widerrufsbuttons im Onlinehandel soll das Widerrufsrecht für Verbraucher deutlich vereinfacht werden.

Händler werden verpflichtet, eine digitale Schaltfläche bereitzustellen, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag unkompliziert widerrufen können – ähnlich dem bereits bestehenden „Kündigungsbutton“.

Zentrale Inhalte:

  • Erweiterung des § 356a BGB um eine Pflicht zum Widerrufsbutton
  • Der Button muss leicht zugänglich, eindeutig beschriftet und technisch funktionsfähig sein
  • Nach Betätigung muss eine Bestätigungsseite mit allen relevanten Informationen (z. B. Produkt, Datum, Händler) erscheinen
  • Eine Bestätigung des Widerrufs per E-Mail ist verpflichtend
  • Ziel: mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher

Bedeutung für den E-Commerce:


Onlinehändler müssen ihre Shopsysteme und rechtlichen Prozesse anpassen. Der Widerrufsbutton wird zur Pflichtfunktion – ähnlich wie beim Kündigungsbutton 2022.

Fehlende oder fehlerhafte Implementierung kann zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen.

Voraussichtlich 2026 – Einheitliches EU-Label für Gewährleistung und Garantie

Kurzüberblick:


Die EU plant ein einheitliches Kennzeichnungssystem für Gewährleistung und Garantie, um Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren.

Das neue EU-Label soll direkt am Produkt oder im Online-Shop sichtbar gemacht werden und klar darstellen, wie lange ein Produkt gesetzlich oder freiwillig abgesichert ist.

Zentrale Inhalte:

  • Einführung eines EU-weiten Labels zur Darstellung von Gewährleistungs- und Garantiefristen
  • Einheitliche Symbolik und Farbgestaltung zur besseren Verständlichkeit
  • Verpflichtende Anzeige in Online-Shops, Produktverpackungen und stationärem Handel
  • Ziel: mehr Transparenz und Förderung langlebiger, nachhaltiger Produkte
  • Teil der EU-Initiative für eine Kreislaufwirtschaft und bewussteren Konsum

Bedeutung für den E-Commerce:


Händler müssen künftig deutlich kennzeichnen, welche Garantie- oder Gewährleistungsdauer für jedes Produkt gilt. Fehlt das Label oder ist es unklar, drohen Abmahnungen und Wettbewerbsnachteile.

Rechtliche Änderungen im
E-Commerce – Da ist immer Bewegung drin

Ich schätze mit diesem Beitrag zum Thema:

Rechtliche Änderungen im E-Commerce habe ich einiges, was war und auch einiges was noch kommen wird zusammengefasst.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich keinerlei rechtliche Beratung geben darf, kann oder auch werde. Lediglich jene Informationen, welche auch für Auszubildende, Umschüler oder auch Einsteiger im E-Commerce von Relevanz sind.

Rechtliche Änderungen im E-Commerce erfordern an vielen Stellen juristische Unterstützung. Allein das Aufsetzen einer AGB für einen Webshop sollte immer nur durch einen Anwalt erfolgen!

Sicherlich habe ich mir im Laufe der letzten Jahre mit meiner Tätigkeit als Dozent im E-Commerce ein sehr umfangreiches Wissen aneignen können.

Im Zweifelsfall rufe ich aber auch privat eine Kanzlei an. Immerhin bezahle ich dafür auch gutes Geld an meine Rechtsschutzversicherung.

Ich wiederhole an dieser Stelle somit nochmals meine Auskunft von ganz oben.

Warum machst Du keinen Webshop auf?

Die Antwort ist identisch…

Bürokratische Hürden und neue Rechtliche Änderungen im E-Commerce.

Ich versuche diesen Beitrag immer mal UpToDate zu halten. Aktuell habe ich aber eine ganze Menge Baustellen. Wenn Du einen Fehler siehst, kannst Du es gern in den Kommentar schreiben. Nach 7000 Wörtern sehe ich den Baum vor lauter Wald nicht mehr.

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