Hier ein kleiner Beitrag zum Thema Aufstiegsfortbildung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK).
Wie es der Name bereits hergibt, handelt es sich hierbei um einen staatlich anerkannten Abschluss zum Fachwirt, welcher auch so im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveaustufe 6 eingeordnet wird.
Der Abschluss gilt als gleichwertig mit dem Bachelor. Nicht vergessen. Niveau ist keine Creme. Und ein perfekter Abschluss macht nicht automatisch einen guten Menschen.
Grundlagen der Fortbildung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK)
Wie bei der Ausbildung zu Kaufmann/-frau im E-Commerce IHK bildet die Basis für die Fortbildung eine Verordnung.
In diesem Falle die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder geprüfte Fachwirtin im E-Commerce vom 05. Dezember 2019.
Hier könnt Ihr Euch die Verordnung herunter laden.
Auch noch nicht allzu lange her. Logisch, wie bei der Ausbildung Kaufmann/-frau im E-Commerce benötigte es eine gewisse Zeit, die Thematik Onlinehandel in das Bildungssystem zu integrieren.
Voraussetzung für die Zulassung
Um an der Prüfung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK) zugelassen zu werden müsst ihr folgende Anforderungen erfüllen:
- Eine abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf mit mindestens einem Jahr Berufspraxis nach dem Abschluss.
- Eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in diesem Gebiet.
- Ihr habt mindestens 90 ECTS-Punkte in einem BWL-Studium und mindestens zweijährige Berufspraxis.
- Ihr verfügt über mindestens 5 Jahre Berufspraxis (Im E-Commerce).
Ziele der Fortbildung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK)
Mit der Prüfung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
„Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Fachwirt im E-Commerce oder die Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce in der Lage sein, insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, eigenständig und verantwortlich Waren oder Dienstleistungen online zu vertreiben und dabei Multichannel-Vertriebswege einzubeziehen.
Dazu gehört die Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handels- und dienstleistungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente.
Dabei sollen unternehmerische Ziele umgesetzt sowie gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.“
Handlungsbereiche der Prüfung
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK) erstreckt sich hierbei auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
2. Gestalten von Prozessen im E-Commerce
3. Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
4. Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
An dieser Stelle werde ich nicht tiefer auf die einzelnen Handlungsbereiche eingehen.
Hierzu könnt ihr direkt in die Verordnung hineinschauen. Schauen wir lieber einmal in die Bestandteile der Prüfung hinein…
Bestandteile der Prüfung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil.
Für den schriftlichen Teil habt ihr 300 Minuten Bearbeitungszeit. Er besteht aus zwei Aufgabenstellungen, welche aus der betrieblichen Situation abgeleitet werden. Hierbei werden alle Handlungsbereiche (siehe oben) mindestens einmal thematisiert.
„Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.“
Das sollte nachvollziehbar sein. Dabei besteht der mündliche Prüfungsteil aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch.
Weitere Informationen zum mündlichen Prüfungsteil
Für die Präsentation könnt ihr aus den Handlungsbereichen 1 bis 3 (oben) ein Thema auswählen.
Ihr sollt dabei in der Lage sein: „… ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.“
Die Präsentation soll lt. Verordnung höchstens 10 Minuten beanspruchen. Die IHK ist an dieser Stelle meist sehr genau. Im Anschluss folgt das Fachgespräch, welches auf höchstens 20 Minuten angesetzt ist.
Anmerkung: Wenn Ihr die Prüfung Fachwirt/-in im E-Commerce (IHK) absolviert habt und die Ausbildereignung (AEVO) anstrebt, seid ihr automatisch vom schriftlichen Prüfungsteil dieser befreit!
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
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Das war`s auch schon wieder von mir hierzu.
Stefan Noffke – Dozent für E-Commerce
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