Die Produktsicherheitsverordnung bzw. GPSR (General Product Safety Regulation) tritt am 13.12.2024 in Kraft. Damit kommen weitere Informationspflichten für Webshops hinzu, welche die Betreiber dieser berücksichtigen müssen, ebenso wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches im Juni 2025 greift.
In dieser Zusammenfassung versuche ich einen kurzen Überblick über die Ziele, die Pflichten und auch die Folgen bei Nichtbeachtung der Produktsicherheitsverordnung zu geben. So viel vorweg. Im Sinne eines Webshops, gilt es spätestens zu o.g. Datum die Informationspflichten zu den gehandelten Waren zu erfassen, um gesetzeskonform zu agieren.
Ziele der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Das Hauptziel, welches die Produktsicherheitsverordnung verfolgt, ist der Schutz der Verbraucher vor Produkten, die ein potenzielles Risiko darstellen könnten.
Dies umfasst physische Verletzungen sowie Gesundheitsschäden. Konkreter umfasst diese folgende Ziele:
- Sicherstellung der Produktsicherheit: Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und anderen Nutzern durch die Gewährleistung, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, sicher sind.
- Harmonisierung des Binnenmarktes: Förderung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes durch die Harmonisierung der Anforderungen an die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.
- Verbesserung der Marktüberwachung: Stärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass unsichere Produkte schnell identifiziert und vom Markt genommen werden.
- Förderung der Zusammenarbeit: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie mit den Zollbehörden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Erweiterung der Verantwortlichkeiten: Einführung klarer Verantwortlichkeiten für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) hinsichtlich der Sicherheit und Konformität ihrer Produkte.
Diese Verordnung ist somit ein wichtiger Bestandteil der EU-Strategie zur Verbesserung der Produktsicherheit und zur Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds im Binnenmarkt.
Anwendungsbereich der GPSR
Sie gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen verwendet werden können, die von Verbrauchern vernünftigerweise vorhersehbar sind, einschließlich Produkte, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung bereitgestellt werden.
Die GPSR legt allgemeine Sicherheitsanforderungen fest, denen Produkte entsprechen müssen, und verpflichtet Hersteller und Händler, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Dazu gehören die Bereitstellung von Informationen über mögliche Risiken und die Rücknahme oder der Rückruf unsicherer Produkte vom Markt.
Zusätzlich zur allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie können spezifische Richtlinien und Verordnungen für bestimmte Produktkategorien (wie Spielzeug, Elektrogeräte usw.) gelten, die zusätzliche Anforderungen enthalten.
Produkte, die unter die GPSR fallen:
- Haushaltsgeräte
- Spielzeug
- Bekleidung
- Möbel
- Elektronische Geräte
Ausnahmen von der GPSR:
- Produkte, die unter spezifische EU-Rechtsvorschriften fallen, die ähnliche Sicherheitsanforderungen haben (z. B. Arzneimittel, Lebensmittel)
- Antiquitäten und Produkte, die vor der Verwendung repariert oder aufgearbeitet werden müssen
Informationspflichten eines Webshops
Besonders interessant sind für Webshop-Betreiber sicherlich die Informationspflichten, welche es innerhalb des Webshops UND auch auf anderen Vertriebskanälen, wie z.B. Marktplätzen umzusetzen gilt. Im Rahmen des neuen Gesetzes umfasst dies konkret folgende Punkte:
- Produktinformationen: Der Webshop muss sicherstellen, dass alle relevanten Informationen über die Sicherheit und den Gebrauch des Produkts bereitgestellt werden. Dies umfasst Gebrauchsanweisungen, Sicherheitswarnungen und gegebenenfalls Installationsanleitungen.
- Rückverfolgbarkeit: Es müssen Informationen bereitgestellt werden, die es ermöglichen, das Produkt zurückzuverfolgen. Dazu gehören Angaben zum Hersteller, Importeur oder Vertreiber, wie Name, Adresse und gegebenenfalls die Chargennummer.
- Warnhinweise: Bei potenziellen Risiken müssen klare und verständliche Warnhinweise gegeben werden. Diese sollten in der Sprache des Landes verfügbar sein, in das das Produkt verkauft wird.
- Meldung von Gefahren: Wenn der Webshop ein Produkt verkauft, das sich als gefährlich herausstellt, muss dies den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies ist Teil der Verpflichtung zur Überwachung der Produktsicherheit.
- Rückrufaktionen: Falls ein Produkt zurückgerufen werden muss, muss der Webshop die Verbraucher informieren und klare Anweisungen geben, wie der Rückruf abläuft.
Überwachung der Produktsicherheitsverordnung
Für die Überwachung der Produktsicherheitsverordnung in Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer verantwortlich. Diese Behörden kontrollieren, ob Produkte, die auf dem Markt angeboten werden, den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Auf Bundesebene koordiniert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Aktivitäten und sorgt für eine einheitliche Umsetzung der Vorschriften.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Rechtliche Konsequenzen:
Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Behörden sind berechtigt, Produkte vom Markt zu nehmen oder den Verkauf zu verbieten, wenn sie als unsicher eingestuft werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Rückrufaktionen und die damit verbundenen Kosten können erheblich sein. Zusätzlich können Schadensersatzforderungen von Verbrauchern oder Geschäftspartnern die finanzielle Belastung weiter erhöhen.
Reputationsschäden:
Ein Vertrauensverlust bei Kunden kann langfristige Auswirkungen auf die Marke haben. Negative Medienberichterstattung und schlechte Kundenbewertungen können die Marktposition eines Unternehmens schwächen.
Insgesamt ist die Einhaltung der Produktsicherheitsverordnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine strategische Notwendigkeit für den langfristigen Erfolg eines E-Commerce Unternehmens.